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Kann es sein, dass Sie die Diskussion um das Antidiskriminierungsgesetz verschlafen haben ?
Im Arbeitsrecht gibt es europarechtliche Vorgaben, die einen solchen Fall zukünftig ausschließen werden. Wenn es sich nicht um eine Religionsgemeinschaft handelt, ist das (vermutlich) eine unzulässige (mittelbare) Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.
Kann es sein, dass Sie 2 Dinge verschlafen haben:
1. Das ADG ist noch nicht in Kraft und wird nicht mehr vor den Wahlen in Kraft treten. Da dürfte es dann noch einige Monate bis zum In - Kraft - treten des ADG - und das evtl. im neuen Entwurf der bisherigen Opposition - dauern. Gerade aus der Diskussion kann man übrigens die Erkenntnis ziehen, dass die Frage der Zulässigkeit der Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit bislang nicht abschließend geklärt ist. Ebenso aus dem oben zitierten zivilrechtlichen Kopftuchurteil.
2. Das Europarecht sieht eine Haftung des Staates für die verspätete Umsetzung von Richtlinien vor, nicht aber eine solche im Verhältnis Bürger-Bürger. Und die unmittelbare Geltung der Richtlinie hat bislang auch noch keiner in diesem Fall für einschlägig gehalten. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Ich habe mir jetzt nicht das ganze Gezeter durchgelesen und weiß somit auch nicht, ob folgendes bereits erwähnt wurde:
Der Islam kennt einiges Regeln zum Geldverleih, die in einem sehr deutlichen Widerspruch zu den im westlichen Bank- und Finanzwesen üblichen stehen. Das islamische Finanzwesen weist somit zahlreiche Besonderheiten auf, die von einem nicht muslimischen Menschen nicht so einfach verstanden und erst recht nicht "gelebt" werden können. Da diese Regeln auf der religionslehre des Islam beruhen, scheint hier eine Begrenzung auf muslimische Bewerber durchaus angebracht und gerechtfertigt zu sein. Eine Diskriminierung Andersgläubiger kann ich somit nicht erkennen.
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