Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Eine Person von drei storniert…
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Eine Person von drei storniert…

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Manfred_M
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Balingen

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 18:39    Titel: Eine Person von drei storniert… Antworten mit Zitat

Hallo,

drei Personen haben zusammen Urlaub gebucht. Die haben ein Familienzimmer gebucht.
Eine Person hat storniert.
Das Reisebüro hat das Familienzimmer auf Doppelzimmer umgebucht.
Bei Telefonischem Gespräch mit dem Reisebüro war keine rede über Zusatzkosten für die zwei Reise willige.
Jetzt kommt raus das die zwei, sollen zum den reise preis, noch über 100€ pro Person zuzahlen Geschockt Geschockt .
Ist das gerecht? Trotzdem das die eine zahlt die Stornogebühren?
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Manfred
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nö.

Das ist ungerecht.

Und umzubuchen gab es auch nichts, der eine zahlt eben sein Storno laut Reisebedingungen und fährt nicht, die beiden anderen zahlen ihren vollen Reisepreis und fahren.

Das Zimmer ist dabei das gleiche.
_________________
Als der Herrgott dereinst die Arbeitszeit der Pharmareferenten mit deren Einkommen verglich,
wandte er sich ab und weinte bitterlich!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Manfred_M
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Balingen

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal danke für den antwort.

Dann wie soll ich mich jetzt verhalten gegen die Reisebüro?
Die haben mir gesagt das die Reise geht klar, aber muss ich pro Person 42,02 € zuzahlen! Also, preis unterschied von Dreibettzimmer zum Doppelzimmer.
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Manfred
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde denen schreiben, daß ihr zwei nichts zuzahlt, der Kollege der storniert hat, der muß allerdings seine Stornokosten zahlen.

Das mit dem 2-Bett-Zimmer täte ich jetzt mal nicht so eng sehen, wenn die das schon so eingebucht haben, sonst müßte ja die Buchung nochmals geändert werden.

Das ist zwar prinzipiell das Problem vom Reisebüro, andererseits ist ein 2-Bett-Zimmer für 2 je eigentlich o.k.

Wo geht es eigentlich hin?

In gewissen Ländern sollte man nicht unter 4-Sterne-Landeskategorie gehen, sonst landet man schnell in einer Absteige.

Ist mir selbst 1986 mal auf Mallorca passiert, 14 Tage im Februar weil alter Urlaub zu verbraten war, Hotel Ponent Playa gebucht, 3-Sterne-Kategorie und ein paar hundert besoffene Briten drin.

Das waren die, die mit DAN-AIR die Woche für 99 Pfund angedüst kamen.

Nie wieder!!

Mache sowieso lieber Kreuzfahrten (45 bisher seit 1981), da weiß man, was man hat.

Bei Chandris Celebrity bin ich Elite-Member, das ist meine bevorzugte Reederei.
_________________
Als der Herrgott dereinst die Arbeitszeit der Pharmareferenten mit deren Einkommen verglich,
wandte er sich ab und weinte bitterlich!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

@Manfred_M: Ich bitte Euch wirklich darum, die Sache im Rahmen einer ordentlichen Rechtsberatung zu klären. Informationen zum rechtlichen Hintergrund habt Ihr ja in dem Thread, den ich dann löschen musste, bekommen - wenn es jetzt um das konkrete Verfahren des buchenden Reisebüros geht, ist dieses Thema für dieses Forum völlig ungeeignet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

mit der Bezahlung einer vereinbarten Stornogebühr erhält der Reiseveranstalter "eine pauschalierte Entschädigung für Aufwand und entgangenen Gewinn". Daher dürfen für reisewillige Verbleibende keine Mehrkosten entstehen.

Meint

Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.