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Hotelüberbuchung

 
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zoernchen
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 06:33    Titel: Hotelüberbuchung Antworten mit Zitat

Hallo,

wir sind diese Jahr über (Wortsperre: Firma) nach Tunesien geflogen 2 Erwachsene mit kleinkind. Kamen ca. 23 Uhr an - für sie wurde hier nciht gebucht. Toll dachten wir, wir wurden mitten in der Nacht mit einem Kleinkind (2) in ein anderes Hotel verfrachten was wir nie im leben gebucht hätten Hochhausbunker, Discolärm bis 3 Uhr. Wir bekamen sogar einlaminierte Allinklusive karten-sodass der Verdacht aufkam-das das alles geplant war. Amnächten Morgen zur Reiseleitung und da standen nochmal 30 Familien auch überbucht und von letzter Woche ebenfalls nochmal 30 Familien. Das geht doch nciht das die soviel Überbuchen. Jedenfalls hätte sie uns das noch vor abflug aus berlin sagen können, dann hätten wir den Urlaub nciht angetreten. Auch bekamen wir kein Rückflug den wir sofort verlangten.
Nächsten Tag noch ein neues Hotel genau am Fluhafen in einem anderen Ort - unser Kind schlief den ganzen Urlaub über nicht wegen dem nicht gebuchten Fluglärm.
Da unser Urlaub nur eine Woche - kam keine Erholung zustande und wir gaben auch noch viel mehr geld aus, weil wir ja nicht in unserem geplanten Ort waren und in der Nähe aber alles im vornerein geplant haben, das neue Hotel war kein Ai sonder HP+ usw.....
Wir schrieben eine Beschwerde und sie wollten nur 150 euro zahlen, was nciht einmal 10 % vorm reisepreis entsprechen würde. Mein Partner schreib ncoh ein Brief und nun warten wir auf Antwort.

Kann uns jemand sagen was und wirklich zustehen würde. Ob sich ein Anwalt lohnt, wenn die bei der Summe bleiben. Für uns war das kein Urlaub-sondern eher stress und schlaflosigkeit.

Für viele Antworten wäre ich dankbar.

LG Conny
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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Da gab es neulich mal ein Urteil, wonach man ein anderes als das gebuchte Hotel nicht zu akzeptieren braucht.

Habe aber vergessen, wo das stand.

Weniger als 10 % bei dem Ärger dürfte unrealistisch wenig sein, würde da auf jeden Fall klagen.
_________________
Als der Herrgott dereinst die Arbeitszeit der Pharmareferenten mit deren Einkommen verglich,
wandte er sich ab und weinte bitterlich!
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zoernchen
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

tja wir haben auch noch dazu unverzüglich um Rückflug gebeten, da wir das auch für geplanten betrug halten-da es soviele personen waren.

Die ersatzhotels entsprachen nichteinmal dem von uns gebuchten Hotel.


LG Conny
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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Ersatzhotels schlechter sind, kann man auch mal hingehen und sich Rückflüge selber kaufen und die Kosten dann mit dem Veranstalter abrechnen.

Das Ganze natürlich nur nach vorheriger, am besten schriftlicher Reklamation bei der Reiseleitung vor Ort und angemessener Fristsetzung, für Abhilfe zu sorgen.

Früher mußte man ein gleichwertiges oder besseres Hotel als Ersatz akzeptieren, das ist heute nicht mehr so, wer "Eva" bucht braucht "Adam" nicht zu nehmen, sei der auch noch so toll.

Ich hoffe, Ihr habt Eure Reklamation schön dokumentiert.

Dann sollte dem Gang zum Anwalt und wenn der Veranstalter nicht zahlt, zum Gericht nichts im Wege stehen.
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 11:39    Titel: Re: Hotelüberbuchung Antworten mit Zitat

zoernchen hat folgendes geschrieben::
Kann uns jemand sagen was und wirklich zustehen würde. Ob sich ein Anwalt lohnt, wenn die bei der Summe bleiben. Für uns war das kein Urlaub-sondern eher stress und schlaflosigkeit.

Für viele Antworten wäre ich dankbar.


Ob sich der Anwalt lohnt, ist z.B. eine Frage des Reisepreises und der Erfolgsaussichten einer evtl. Klage. Ich würde Euch auf jeden Fall empfehlen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen - was Euch nämlich zustehen könnte und wie Eure Chancen sind, kann man ausschließlich dann beurteilen, wenn man alle Reisedokumente vor Augen hat.

Nebenbei: "viele" Antworten sind nicht unbedingt "gute" Antworten Winken
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

de facto gibt es natürlich eine korrekte rechtliche Vorgangsweise für solche Fälle - nur, welche Kunde, der sich gerade mal auf seinen Urlaub freut, weiss das schon? :

Wenn man bei Ankunft erfährt, dass
a) das gebuchte Hotel überbucht ist
b) die Alternative nicht im selben Urlaubsort/-bucht liegt und
c) auch vom Standard her nicht entspricht

kann man auf sofortigen Rücktransport bestehen. Dies muss man bei der Reiseleitung unmissverständlich klar machen.

Kann der Veranstalter diesem Wunsch
a) nach gleichwertigem Ersatz im gebuchten Urlaubsort
b) und/oder einem sofortigen Heimflug nicht nachkommen

hat der Kunde zwei Alternativen:
a) sich auf eigene Kosten einen Heimflug organisieren, deren Kosten er aber höchstwahrscheinlich nur auf dem Klagsweg wieder bekommen wird
b) er bleibt mangels Heimflugmöglichkeit so lange, bis es eine Transportmöglichkeit gibt und verlangt dann aber den vollen Reisepreis zurück - dazu gibt es eindeutige Urteile.

Voraussetzungen sind wie gesagt, tatsächlich gravierende Abweichungen zur ursprünglichen Buchung. Die Krux an der Sache ist, dass das jeweils Richter entscheiden, was da als gravierend in der Türkei, in Tunesien oder auf den Malediven gilt. Daher ist mit dem selbst-Heimreisen immer a bisserl vorsichtig umzugehen.

Gruß
Peter
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zoernchen
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 05:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke erstmal für die ANtworten.

Peter-Mosaik:

wir haben ausdrücklich nach einem Rückpflug verlangt mit der Antwort, da müssen sie sich selnst drum kümmern und damit haben sie den Vertrag gebrochen. Um natürlich die fehler unserer Seite auszuschliessen taten wir dies nicht. Einen Rückflug könne sie nicht organisieren - somit war das ein sogenannter Zwangsaufenthalt für uns.

Wir haben noch vor Ort ein schreiben bekommen, wo enthalten war:kein sofortiger Rückflug möglich und das das Hotel nciht unserem gebuchten entsprach.

kannst du einen guten Anwalt hinsichtlich Reiserecht empfehlen? Wir kommen aus Berlin. Kannst du mir mit den Urteilen weiterhelfen, die 100 % des Reisepreises wie in unserem Falle zurückbekommen haben??? vielen Dank

LG Conny
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich in Österreich, Salzburg, zu Hause bin, kann ich leider nicht mit einer Reiserechtsanwalts-Empfehlung in Berlin weiter helfen. Aber im Google mit "Reiserecht Anwalt Berlin" kommen ein paar gute Antwort wie z. B.
http://www.anwalt-suchservice.de/htm/anwalt_reiserecht_berlin.html

Bzgl. Urteile muss ich auf Suche gehen... sollte ich am Wochenende fündig werden, schreibe ich hier wieder.

Gruß
Peter
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zoernchen
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

allo peter,

vielen Dank für deine Mühe - dann werde ich Montag mal reinschauen.

Ein schönes WE wünsche ich dir!

LG conny
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