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Lohnsteuerjahreausgleich im Jahr der Scheidung

 
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bobby15
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 16.09.04, 13:38    Titel: Lohnsteuerjahreausgleich im Jahr der Scheidung Antworten mit Zitat

Ich bin seit dem 06.01.2004 geschieden (getrenntlebend seit 12/2002). Der Lohnsteuerjahreausgleich für 2003 erfolgte nach getrennter Veranlagung (beide StKl. 4). Da ich durch Behinderung einen erheblichen Freibetrag habe (80 %, a, aG, B) und meine Exfrau zudem erheblich mehr verdient als ich, blieb mir folgerichtig für 2003 eine Steuerrückzahlung "erspart". Eine Verzichtserklärung meiner Exfrau auf steuerliche Ansprüche mir gegenüber, wird ihrerseits abgelehnt.
Wie sieht das jetzt aus für den Lohnsteuerjahreausgleich 2004 (zur Erinnerung: Scheidung am 06.01.2004). Kann ich den kommenden Lohnsteuerjahreausgleich endlich für mich alleine machen oder darf sich meine Exfrau für 2004 an meinen steuerlichen Ansprüchen bereichern?

Bin für jede Info sehr dankbar

Guido
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 14:14    Titel: Re: Lohnsteuerjahreausgleich im Jahr der Scheidung Antworten mit Zitat

Hallo,

für 2004 kommt für beide (Ex) Ehegatten nur noch die Einzelveranlagung in Betracht. D.h. jeder macht die Steuererklärung für sich. Die Verhältnisse des jeweils anderen sind unbeachtlich.

Ausnahme: Unterhaltszahlungen, hier kommt es darauf an, was Sie vereinbart haben.

Im Jahr 2003 wäre übrigens schon genauso zu verfahren gewesen. Da Sie bereits seit 12/2002 getrennt leben, waren in 2003 weder die Voraussetzungen für Zusammen- noch für getrennte Veranlagung gegeben. Beide setzen ein Zusammenleben für mindestens einen Tag im Jahr voraus. Sie haben also die Hälfte Ihres Pauchbetrages an Ihre Frau "verloren". Die Auswirkung dürfe aber relativ gering gewesen sein.

Gruß

beinstrong
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