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Verfasst am: 03.08.05, 03:09 Titel: Die ganze Nacht Betrieb
Die große Familie ist verreist, der älteste Sohn ist allein zu Hause und da ist die ganze Nacht Betrieb, ab 22 Uhr ein Kommen und Gehen, die Türen werden geschlagen, treppauf, treppab, Klingeln, sonst hört man nichts weiter, das reicht aber, weil man nicht schlafen kann, wenn soviel Betrieb im Treppenhaus ist. Der Nachbar aus dem Erdgeschoss, der wegen des Türenschlagens der Haustür keine Ruhe hat, sagt, daß da Fahrräder sogar in den 2. Stock mitgenommen werden. Es sollen immer junge Männer sein sagt er, so zwischen 20 und 30 Jahre alt.
Reden kann man mit dem 26jährigen Sohn des Mieters nicht, der wird unglaublich laut und ist frech. Tagsüber ist er nicht zu sehen, er ist aber zu Hause.
Was kann man nur machen, strafbar ist das ja wohl nicht, aber es wäre schön, wenn man wieder mal schlafen könnte.
Könnt Ihr nicht tagsüber viel Musik hören, durch die Wohnung rennen, ab und zu gegen die Heizungsrohre fallen, um dem Sohnemann die Belästigung durch Geräusche nonverbal mitzuteilen???
Was ein Glück, dass meine Eltern ein eigens Haus hatten/haben ....
Obige Antwort kann man natürlich mit noch mehr Gemeinheiten "verfeinern" ... Dauernd klingeln und fragen ob er nicht ein Stück Kuchen o.Ä. wolle, da die Eltern ja nicht zu Hause seien, und der Jung' ja was Essen muß ... usw. usw .....
Da der Nachbar unten eh nicht schlafen kann, sollte er nach 21 Uhr die Haustür permanent abschließen ... wenn einer durch ist, raus und abschließen. Dann wird wieder durch den Sohn aufgeschlossen, wenn einer durch ist, raus und abschließen ...
Ihr bekommt den Jungen schon klein ... viel Spaß _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
Was ein Glück, dass meine Eltern ein eigens Haus hatten/haben ....
Obige Antwort kann man natürlich mit noch mehr Gemeinheiten "verfeinern" ... Dauernd klingeln und fragen ob er nicht ein Stück Kuchen o.Ä. wolle, da die Eltern ja nicht zu Hause seien, und der Jung' ja was Essen muß ... usw. usw .....
Da der Nachbar unten eh nicht schlafen kann, sollte er nach 21 Uhr die Haustür permanent abschließen ... wenn einer durch ist, raus und abschließen. Dann wird wieder durch den Sohn aufgeschlossen, wenn einer durch ist, raus und abschließen ...
Ihr bekommt den Jungen schon klein ... viel Spaß
Wie nett.
Ein Haus, in dem man "klein gemacht" wird, wenn man nach 22 Uhr Besuch empfängt.
Solche Nachbarn wünscht man sich
Wie nett.
Ein Haus, in dem man "klein gemacht" wird, wenn man nach 22 Uhr Besuch empfängt.
Solche Nachbarn wünscht man sich
Sowas verstehe ich nicht, hast Du Dir das Eröffnungspost mal durch gelesen?
Hier gehts wohl kaum um den nicht erwähnenswerten normalen Empfang von Besuch nach 22 Uhr... Hier geht es darum sich gegen massive Ruhestörung zu wehren ... Was würdest Du denn in dem Fall tun? _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
Wie nett.
Ein Haus, in dem man "klein gemacht" wird, wenn man nach 22 Uhr Besuch empfängt.
Solche Nachbarn wünscht man sich
Sowas verstehe ich nicht, hast Du Dir das Eröffnungspost mal durch gelesen?
Hier gehts wohl kaum um den nicht erwähnenswerten normalen Empfang von Besuch nach 22 Uhr... Hier geht es darum sich gegen massive Ruhestörung zu wehren ... Was würdest Du denn in dem Fall tun?
Ich lese nichts von massiver Ruhestörung.
Ich lese von "Klingeln" und "treppauf / treppab" - beides lässt sich kaum vermeiden, wenn man Besuch empfängt.
Mir scheint, daß das Haus extrem hellhörig ist, denn ich habe es bisher selten erlebt, daß man das Klingeln aus anderen Wohnungen hört.
Das einzige, worüber man streiten könnte, ist das "Türen schlagen". Allerdings ist fraglich, ob die Türen wirklich "geschlagen" werden oder ob das normale Öffnen schon solch einen Lärm verursacht, daß die Mieterin nicht mehr schlafen kann. Da ist in einem derart hellhörigen Haus, wo man sogar das Klingeln hört, schon von auszugehen.
Also wenn ich biggi33 unterstelle, dass sie die Situation weitestgehend objektiv schildert, dann empfinde ich Türenschlagen durchaus als ruhestörend. Wenn sie wegen des "treppauf/treppab" nicht schalfen kann, dann wird es kein normales "treppauf/treppab" sein. Und Fahrräder durch einen Treppenaufgang zu tragen ist i.d.R. auch eher ein lautes Unterfangen.
Klar, wenn ich natürlch sage, dass biggi33 übertreibt, dann wird es ein normaler Empfang von Besuch sein. Und dagegen sollte/darf natürlich nichts unternommen werden.
Also:
@biggi33
Übertreibst Du etwas oder ist es wirklich nicht zum Aushalten? _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
Ich meine doch gar nicht, daß sie übertreibt - sondern das es möglich sein kann, daß das Haus extrem hellhörig ist.
Ich persönlich finde es nicht normal, daß die Nachbarsklingel so laut ist, daß man nicht schlafen kann.
DA würde ich ansetzen und nicht bei dem Nachbarn, der nach 22 Uhr Besuch empfängt.
Siehst Du, und das hab ich in meiner Argumentation völlig ausgeblendet, so wie Du den rücksichtslosen Sohn ...
Sieht man mal wieder wie wichtig eine möglichst genaue Schilderung der Umstände ist. Mal sehen was biggi33 dazu sagt. Wobei Hellhörigkeit doch auch in anderen Situationen schon hätte auffallen müssen.
Aber das "klein machen" nehme ich natürlich (erstmal) zurück. _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
ja, das Haus ist sehr hellhörig, der Nachbar, der unten besonders unter dem Zuschlagen der Haustür leidet und deswegen nicht schlafen kann, hat mir gesagt, daß er rausgegangen ist und den Gast gebeten hat, leiser zu sein. Der Gast hat sich entschuldigt und war höflich, das war morgens um 3 Uhr.
Man hat sich im Verlauf der Jahre daran gewöhnt, daß die Klingeln gehört werden, sogar wenn im Erdgeschoss geläutet wird, man kann sogar mithören, wenn die Sprechanlage in Betrieb ist. Nachts war es immer ruhig, bis jetzt, wo der junge Mann seine Audienzen abhält, manchmal kommen sogar zwei, das wechselt sagt der Nachbar im Erdgeschoss.
Ist es eigentlich üblich, daß die Haustür nachts verschlossen sein muss, in der Hausordnung zum Mietvertrag (von über 30 Jahren) steht, sie muss immer verschlossen sein, das wurde zwischenzeitlich eingeschränkt aber wie ist es anderswo?
Früher hatten die Haustüren eine Klinke, so daß jeder rein konnte, auch der Briefträger zu den Briefkästen. Diese Türen wurden um 20 Uhr abgeschlossen. Schon seit vielen Jahren kommen jedoch immer mehr solche Türen in Mode, die von außen nur mit Schlüsel zu öffnen sind - in Verbindung mit Klingelanlagen, so daß mittels Knöpfchendruck und Summer geöffnet werden kann.
Die Türe ist somit immer verschlossen, Dennoch ist es möglich, auch vom 4. Stock aus, die Haustüre per Knopfdruck zu öffnen. Ein Abschliessen der Haustüre ist bei solchen Türen nicht mehr erforderlich. So kann auch eine kranke 80-jährige Oma im 3. oder 4. Stock dem Arzt die Haustüre per Knopfdruck öffnen, bzw. áuch nachts den Notarzt reinlassen. Mit den alten Türen, die nachts abgeschlossen werden, ist das nicht möglich.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Ja, die älteren Leute in dieser Wohnanlage haben fast alle einen Notruf, dort befinden sich dann die Hausschlüssel, der Notarzt kann jederzeit ins Haus und in die Wohnung, hat sich hier schon mehrfach bewährt.
Bei Besuchen haben sich die älteren Leute angewöhnt, die Schlüssel mit einem Körbchen oder sowas an einer langen Schnur runterzulassen, das klappt ganz gut.
Ja, leider ist es in unserem Haus so, daß die Haustür nachts sperrangelweit offen steht und genau das geht gerade hier nicht, da läuft einfach zuviel rum, vor denen man sich schützen muss. Es konnte beobachtet werden, daß die Jugendlichen unverschlossene Haustüren ganz leicht öffnen können.
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