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Hallo,
mich würde interessieren wieviel Prozent der Mieter (nennen wir ihn Herr A.) dem Vermieter (Herr B.) abziehen kann mit folgendem Sachverhalt.
Herr A. wohnt in einer 2 Zimmer Wohnung mitsamt seiner Famile (1 schwangere Frau, eine kleine Tochter) die von Herrn B. zur Verfügung gestellt wurde ab dem 01.04.2005.
Herr A. bezahlt zurzeit 420 € Warmmiete (90 € Nebenkosten). Nun besteht das Problem das Herr B. diese Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt und sich das Haus mit mehreren Eigentümern sozusagen teilt. Es wurde auch eine Hausverwaltung aufgestellt die für Mängel etc. herangezogen werden kann. Herr A. hat nun folgendes Problem:
Er wohnt in der 3. Etage und der Wasserdruck ist manchmal dermaßen niedrig das nur noch ein kleiner dünner Wasserstrahl aus dem Hahn herauskommt. Desweiteren ist das Treppengeländer dermaßen wackelig das es schon an einigen Stellen fast aus der Verankerung geflogen ist. Eine Müllentsorgung gibt es laut Hausverwaltung nur auf privatener Eben zwecks Schulden der Altbesitzer bei der Stadt. der Hausmüll wird allerdings nur alle 2 Wochen (wenn überhaupt) abgeholt. Da nur 5 Tonnen für 2 Häuser (Vorder und Hinterhaus ungefähr 15 Mietparteien) gestellt wurden steht so der komplette Hof voll mit Müll und zieht Ungeziefer an.
Auch die Haustür ist nicht zu, sondern kann von außen einfach geöffnet werden (wie eine Wohnzimmerütr mit Griff). Laut Mietvertrag bezahlt Herr A. auch für die Reinigung des Gebäudes. Dieses ist allerdings bis dato nicht erfolgt und dementsprechend sehen die Gänge aus. Auch die Heizung ist dermaßen schwach das wir im Winter mit keiner Heizleistung rechnen können (hat Herr A. beim Einzug gemerkt). Der Druck der Pumpe reicht nicht aus laut Hausverwaltung.
Der Dachspeicher (direkt über dem 3. OG) ist dermaßen zugemüllt mit alten Möbeln, Papieren, Bauschutt das man ihn kaum betreten kann. Desweiteren ist der Dachstuhl nicht abgedichtet und es regnet manchmal hinein. Die Hausverwaltung wie auch Herr B. wissen über diese Probleme bescheid und bekamen auch schon eine Frist gesetzt mit Mahnung einer Mietkürzung. Diese wurde nicht eingehalten. Auch ist in dem Mietvertrag die Rede von einer zentralen Warmwasserversorgung (in den Nebenkosten). Allerdings läuft diese über 2 Boiler (Bad, Küche) und Herr A. muss dies ja somit selbst bezahlen.
Auch ein Rolladen geht seit Einzug nicht, den aber der Vermieter seit Einzug in die Wohnung reparieren wollte. Auch im Bad fehlen Fugen am Waschbecken, so das Wasser hinten herunterläuft und eine Schimmelbildung nicht ausgeschlossen ist. Herr B. woltle dies reparieren, aber seitdem sind 2 Monate vergangen. Umlegungsschlüssel der Nebenkosten sind im Mietvertrag nicht angegeben (nur das obige Punkte mit in die Nebenkosten fallen würden).
Wieviel kann Herr A. mit der Miete herunter?
Wie gesagt eine Mängelliste wurde erstellt und Hausverwaltung wie auch Hernn B. bereits zugestellt (mit Fristsetzung zwecks eines Termines der Behebung).
Achso bevor ich es vergesse. Herrn A wurde von Herrn B. das Versprechen (mündlich bei Mietvertragsunterzeichnung) gegeben das die Flurmängel noch im April behoben werden.
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