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Meine Tochter und der Fitnesstudiovertrag

 
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pitbowl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 10:32    Titel: Meine Tochter und der Fitnesstudiovertrag Antworten mit Zitat

Meine Tochter, bei "Vertragsabschluss" 15Jahre, hat einen Vertrag im Fitnesstudio
unterschrieben und da sie noch kein 18 Jahre alt ist, die Unterschrift ihrer Mutter
gefälscht. Besteht die Möglichkeit diesen Vetrag, wegen Nichtigkeit, sofort zu
beenden, oder welche Möglichkeit gibt es?
Vielen Dank im voraus P.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

"Nichtig" ist der Vertrag nicht, allerdings "schwebend unwirksam".
Wenn du die Zustimmung verweigerst ist der Betreiber des Studios in Beweisnot, dass die Unterschrift echt war.
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pitbowl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet. wenn ich die Zahlung der Beiträge einstelle und ich
dem Studio schreibe das ich diesen Vertag als unwirksam erachte, muss das Studio
die Echtheit der Unterschrift beweisen?
Leider ist auch die Unterschrift der Einzugsermächtigung gefälscht,
kann man die abgebuchten Beiträge zurückfordern??
Gruss P.
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Lassen sie denen lieber ihr rechtmässiges Geld und stoppen sie den Vertrag im friedlichen, da ansonsten ne Anzeige gegen ihre Tochter ins Haus kommen wird (Unterschriftenfälschung, Betrug,..)
Also lieber im guten mit dem Fitnessstudio reden

Ausserdem könnte es als Genehmigung ihrerseits gesehen werden, wenn sie nicht sofort reagiert haben und die Abbuchungen von ihrem Konto zugelassen haben!!
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.07.05, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer einzugsermächtigung kann man die Gelder die nicht länger als 6 Monate zurückliegen, zurückfordern. Einfach bei der bank mal nachfragen, die werden ihnen sagen, wie man das anstellt.

Aber ich würde es -wie schon gelassen- belassen. Einzugsermächtigung widerrufen und das wars.
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Helfer89
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 03:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo pitbowl!
Les dir in diesem Sinne mal die §§ 105 ff durch! Dort kannst du einige nützliche Bestimmungen nachlesen.
_________________
Mit schönem Gruß von Helfer89
Alle meine Beiträge sind meine persönliche Ansicht, daher gebe ich keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Ratschläge!
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