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Kann VM im mitgemieteten Garten Bäume und Sträucher entferne

 
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Seuchenvochel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 08:38    Titel: Kann VM im mitgemieteten Garten Bäume und Sträucher entferne Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Mieter eines EFH hat laut Mietvertrag den Garten mitgemietet. Jetzt lässt der Vermieter plötzlich alle Bäume und Sträucher aus dem Garten grundlos entfernen.

Für dem Mietere waren diese Bäume und Sträucher gleichzeitig ein Sichtschutz zur Strasse, die nur 4 Meter entfernt ist.

Kann der Mieter hier eine Mietminderung machen und wenn ja, wieviel Prozent kann man mindern.

Das EFH verfügt nicht über Rollos etc.

Danke
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Haus und Garten vom Mieter alleine gemietet waren, hat der VM m.E. Hausfriedensbruch o.ä. begangen.
Mietminderung sollte möglich sein, da sich die Mietsache verschlechtert hat.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

was steht denn zwecks Garten im Mietvertrag ? Wenn die Nutzung erlaubt wird, kann der VM sehrwohl die Bäume und Sträucher entfernen.
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Seuchenvochel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
was steht denn zwecks Garten im Mietvertrag ? Wenn die Nutzung erlaubt wird, kann der VM sehrwohl die Bäume und Sträucher entfernen.


Der Garten wurde lt. Mietvertrag mitgemietet. Jetzt kann doch der VM nicht einfach gesunde Bäume und Sträucher etc. entfernen. Hätte der Mieter dies so bei der 1. Besichtigung festgestellt, hätte dieser das Haus nicht gemietet.

Danke
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das hört sich jetzt so an, als wäre der Mieter noch gar nicht eingezogen...ist das so? Ab wann läuft der MV?
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt auch Pflichten, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden bzw. zu entfernen, wenn diese eine gewisse Maximalhöhe überschreiten oder zu nah am Zaun stehen.
Man könnte ja mal nachfragen, was der Grund ist für die Rodungsaktion. Freiwillig und völlig grundlos macht ja niemand eine solch anstrengende Arbeit.
MfG
Lucky
_________________
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