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Verfasst am: 03.08.05, 08:38 Titel: Kann VM im mitgemieteten Garten Bäume und Sträucher entferne
Hallo,
nehmen wir mal an, ein Mieter eines EFH hat laut Mietvertrag den Garten mitgemietet. Jetzt lässt der Vermieter plötzlich alle Bäume und Sträucher aus dem Garten grundlos entfernen.
Für dem Mietere waren diese Bäume und Sträucher gleichzeitig ein Sichtschutz zur Strasse, die nur 4 Meter entfernt ist.
Kann der Mieter hier eine Mietminderung machen und wenn ja, wieviel Prozent kann man mindern.
Wenn Haus und Garten vom Mieter alleine gemietet waren, hat der VM m.E. Hausfriedensbruch o.ä. begangen.
Mietminderung sollte möglich sein, da sich die Mietsache verschlechtert hat. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
was steht denn zwecks Garten im Mietvertrag ? Wenn die Nutzung erlaubt wird, kann der VM sehrwohl die Bäume und Sträucher entfernen.
Der Garten wurde lt. Mietvertrag mitgemietet. Jetzt kann doch der VM nicht einfach gesunde Bäume und Sträucher etc. entfernen. Hätte der Mieter dies so bei der 1. Besichtigung festgestellt, hätte dieser das Haus nicht gemietet.
Es gibt auch Pflichten, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden bzw. zu entfernen, wenn diese eine gewisse Maximalhöhe überschreiten oder zu nah am Zaun stehen.
Man könnte ja mal nachfragen, was der Grund ist für die Rodungsaktion. Freiwillig und völlig grundlos macht ja niemand eine solch anstrengende Arbeit.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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