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Mal wieder-Renovierungspflicht

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 09:15    Titel: Mal wieder-Renovierungspflicht Antworten mit Zitat

Mieter M zieht in eine nicht renovierte Wohnung ein, in der vorher der Vermieter gewohnt hat. Sein Standart-Mietvertrag sieht eine Renovierungspflicht alle drei (Küche, Bad) bzw. alle 5 Jahre (Rest) vor. Nach einem Jahr zieht M wieder aus. Muss er renovieren?
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es eine Quotenklausel im MV?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage lässt sich sehr gut mit einen es kommt drauf an beantworten.
Bei Schönheitsreparaturklauseln kommt es auf den genauen Wortlaut in der Regel sogar auf einzelne Wörter an die entscheiden ob eine Klausel wirksam vereinbart wurde oder nicht. Ferner gibt es noch die Quotenklausel diese besagt das der Mieter bezahlen oder selber renovieren muss wenn die entsprechenden Fristen noch nicht abgelaufen sind. Was hier auch zutreffen könnte wenn se wirksam vereinbart wurde.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Renovierungspflicht ist aber nicht grundsätzlich davon abhängig, wie der Zustand der Wohnung bei Übernahme aussah.

Eine Renovierungspflicht kann auch dann wirksam sein, wenn die Wohung in unrenovierten Zustand übernommen wurde.

Vielleicht will der TE darauf hinaus.

Aber desweiteren ist natürlich der weitere Wortlaut maßgebend.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also: " Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziff2 obliegenden Schönheitsrep. durchgeführt hätte"

Da nach einem jahr noch keine obliegenheit besteht, auch keine pflicht, sie so zurückzugeben, oder??
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Trotzdem kommt es auf den exakten Wortlaut der Quotenklausel an.
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

was genau ist eine quotenklausel?
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

nachstehend Infos zur Quotenklausel (Deutscher Mieterbund):

Quotenklausel wirksam
Vereinbart werden kann auch, dass Mieter bei Auszug vor Ablauf der Renovierungsfristen eine Abschlagszahlung leisten müssen: 20 Prozent der Kosten, wenn die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurückliegen, 40 Prozent, wenn sie länger als zwei Jahre zurückliegen usw. (BGH VIII ARZ 1/88, WM 88, 294; OLG Stuttgart 8 REMiet 3/81, WM 82, 124).

Quotenklausel unwirksam
Die Klausel kann zwar auch vereinbart werden, wenn die Wohnung unrenoviert vermietet wird. Das gilt aber nicht, wenn der Aufwand der Renovierungsarbeiten – Entfernung mehrerer Lagen Tapeten, Vorbehandlung der Wände, Neutapezierung – im Verhältnis zur Wohndauer des Mieters und der von ihm verursachten Abnutzung in krassem Gegensatz steht (LG Berlin 65 S 37/02, GE 2003, 257).

Gruß, Jade
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

in dem mietvertrag ist eine solche Regelung nicht enthalten. wie ist die rechtslage?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Selbe Antwort: es kommt drauf an. Das einfachste ist wenn mit dem Mietvertrag zu einen Anwalt für Mietrecht gegangen wird und dieser liest sich die entsprechenden Passagen durch und wird dann am besten beurteilen können was Sache ist und was nicht. Nur auf Grundlage der bisherigen Informationen kann man keine Antwort geben.
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