Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
uns wurde Samstag Mittag unsere 600€ teure Kamera aus dem Auto geklaut.Wir waren beim Einkaufen und hatten die mit,weil wir noch im nächsten Dorf Fotos machen wollten.Als wie wiederkamen dachten wir esrt,wir hätten das Auto aufgelassen,weil Scheiben und so waren alle ganz...später merkten wir dann,dass das Schloss auf der fahrerseite kaputt ist und sich nicht mehr schließen lässt.
Tja...nun ist das Schloss kaputt und die kamera weg.Gibt es eine Möglichkeit,das von der Versicherung ersetzt zu bekommen?
Es gibt zwar neuere Hausratversicherungen, die auch die Position "Diebstahl aus verschlossenen KFZ" beinhalten, aber da sind Fotoapparate ausgeschlossen.
Reisegepäckversicherung dürfte auch nicht leisten: vermutlich grobe Fahrlässigkeit.
Also in Zukunft dran denken: Das Auto ist kein Tresor, und die Mitmenschen sind schlechter als man glaubt.
Grüße, Mogli
***********************
edit: zum Schaden an der Fahrertür: wird sich vielleicht die Teilkasko drum kümmern, aber nur dann, wenn der Täter die Absicht hatte, das Fahrzeug selbst zu stehlen (und dabei vielleicht gestört wurde), oder wenn ein mitversichertes Teil des KFZ (z.B. Autoradio) gestohlen wurde. Ansonsten hat auch die Teilkasko nix damit zu tun.
Zuletzt bearbeitet von Mogli am 03.08.05, 11:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
Vorab: Kamera=Hausratversicherung
Beschädigungen am Auto=Teilkaskoversicherung
Für die Hausratversicherung kommts erstmal drauf an, wo das Fahrzeug gestanden hat. Hattet ihr in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus geparkt? _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Für die Hausratversicherung kommts erstmal drauf an, wo das Fahrzeug gestanden hat. Hattet ihr in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus geparkt?
Stimmt. ihuehn hat recht. Hatte ich gerade nicht dran gedacht.
Sofern das abgeschlossene Auto im Parkhaus oder in der Tiefgarage geparkt ist, gilt es als "verschlossenes Behältnis in einem Raum eines Gebäudes". Und wenn dann das Auto aufgebrochen wird und Sachen, die zum Hausrat gehören, gestohlen werden, sind die Voraussetzungen des Einbruchdiebstahl gemäß den Hausratversicherungsbedingungen erfüllt. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Also: Teilkasko ohne SB versichern und nicht mehr an der Straße, sondern nur noch in Parkhäusern oder Tiefgaragen parken.
Wenn das nicht möglich ist, alle beweglichen Gegenstände aus dem Auto mitnehmen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.