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GdB-Einstufung: "Chronischer Schmerz bei Radikulopathie

 
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Widukind
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.09.04, 18:52    Titel: GdB-Einstufung: "Chronischer Schmerz bei Radikulopathie Antworten mit Zitat

Von der Schmerzambulanz des St. Vincent Krankenhauses in Datteln wurde vor etwa zwei Monaten bei mir "chronischer Schmerz(R52.2G) bei Radikulopathie L4/5 re." diagnostiziert.
Er wir als Dauerschmerz hoher Intensität mit mittelgradiger Behinderung eingestuft.

Mit welcher Prozentzahl (GdB) ist diese Diagnose im Rahmen eines Antrags auf Schwerbehinderung als Behinderung einzustufen.

Ich bitte um kurzfristige, fachlich fundierte Antwort
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Der kurze
Gast





BeitragVerfasst am: 13.09.04, 20:58    Titel: Re: GdB-Einstufung: "Chronischer Schmerz bei Radikulopa Antworten mit Zitat

44,5566%
Cool
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.09.04, 21:43    Titel: Re: GdB-Einstufung: "Chronischer Schmerz bei Radikulopa Antworten mit Zitat

Der kurze hat folgendes geschrieben::
44,5566%
Cool


Da weiß es aber jemand ganz genau. Sogar mit 4 Stellen hinter dem Komma! Super! Aber leider falsch.
Als Antwort kommen aber nur ganze Zahlen in Frage. Denn: Nur ganze Zahlen von 10 bis 100 (Prozent) werden von den Versorgungsämtern vergeben Auf solche fachlich nicht fundierten Antworten kann man gut und gerne verzichten, wie ich finde. Generell gilt: Man sollte sich nicht an den Fragen zu Schmerzen von Mitmenschen ergötzen.
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Der kurze
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 12:16    Titel: Re: GdB-Einstufung: "Chronischer Schmerz bei Radikulopa Antworten mit Zitat

Nu lass mal die Kirche im Dorf.

mfg
Auf den Arm nehmen
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Maja
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 09:56    Titel: Re: GdB-Einstufung: "Chronischer Schmerz bei Radikulopa Antworten mit Zitat

Ist denn der Antrag beim Versorgungsamt schon gestellt worden? Da gibt es die "Behinderungsgrade". Vergibt das Versorgungsamt.
Liegen noch andere Krankheiten vor?
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 12:00    Titel: Re: GdB-Einstufung: "Chronischer Schmerz bei Radikulopa Antworten mit Zitat

Allein aus einer Diagnose ergibt sich kein bestimmter GdB, MdE, eine volle oder teilweise EM oder was auch immer. Das gilt nicht nur für das Schwerbehindertenrecht sondern auch für die gesetzliche UV und RV. Die UV kennt lediglich eine sog. "Knochentabelle" (wie z.B. Bein weg = 50% oder so ähnlich), die aber auch nicht verbindlich ist.
Warten Sie die Entscheidung des Versorguingsamtes ab und entscheiden Sie dann selbst, ob sie das Ergebnis für angemessen halten.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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