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recht.de :: Thema anzeigen - Mäuseplage & 25.000 EUR Geldstrafe pro Maus!
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Mäuseplage & 25.000 EUR Geldstrafe pro Maus!

 
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silvia77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 16:31    Titel: Mäuseplage & 25.000 EUR Geldstrafe pro Maus! Antworten mit Zitat

Hallo,

Wir haben ständig Mäuse in der Wohnung.
Letzte 2 Wochen haben wir 3 Stück gefangen.
Erst haben wir der Vermieter wieder angerufen,
der hat gesagt,wir sollen ihm in Ruhe lassen.

Dann haben wir Gesundheitsamt angerufen

Die Antwort :
Mäuse sind keine Krankheitsüberträger,
außerdem sind sie keine Schädlinge!

Wer eine Maus tötet,zahlt bis zum 25.000 EUR Geldstrafe.
Was soll das denn?

Bitte um Rat.
Wir haben 2 kleine Kinder und Mäuse sind doch Gesundheitsgefährlich!
Ich habe Ekelgefühle und möchte keine Mäuse mehr sehen.
Renovieren auch nicht!
Bitte sagen sie mir wenn wir den Mietvertrag fristlos kündigen:
Wie erfolgt die Rückgabe der Kaution?
Und überhaubt was können wir tun?

Danke vorraus

Silvia
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schattenwelt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

....ist alles ein wenig wirr...

wohnen Sie in der Stadt oder auf dem Land?
Warum hindern sie die Mäuse am renovieren ?
Warum können Sie nicht fristgerecht kündigen ?
_________________
*** Der Schlüssel zu allem ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird das Ei zum Küken ***
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silvia77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wir wohnen in Berlin!
Wir wollen fristgerecht kündigen ,aber ich wiess nicht,ob wir
unsere Kaution zurück bekommen.
Im Vertrag steht auch,dass wir beim Auszug renovieren müssen ,mussen wir auch bei Mäuseplage und fristlose kündigung?

Danke

Silvia
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Fristlos kündigen kann man nur, wenn das Wohnen in der Wohnung nicht zumutbar wäre. Und das ist bei Mäusen kaum der Fall.
Genauso wenig entbindet sie das Auftreten von Mäusen davon, Ihren mietvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und evtl. beim Auszug renovieren zu müssen.

Beauftragen Sie eine Fachfirma, die sich Ihrer Mäuse annimmt. Rentokill z.B. ist, soweit ich weiß, im gesamten Bundesgebiet tätig. Die können Ihnen sicher helfen.
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silvia77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zumutbar?
Alle unsere Lebensmittel sind im Kühlschrank.
Mehl,Sausen,alles!
Das ist doch kein Leben!
Fallen und schertze Punkte liegen überalle und ich putze wie idiot!

Wenn ich eine Fachfirma beantrage,dann muss ich auch selber zahlen.
Der Vermieter interessiert das nicht,was sind das für Gesetze?

Silvia
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

So teuer sind diese Firmen nicht, wenn ich richtig informiert bin.

Zeigen Sie dem Vermieter den Mangel schriftlich an und bitten um Abhilfe.

Wie sieht es denn in den anderen Wohnungen aus? Ist nur Ihre Wohnung befallen oder haben Ihre Mitmieter die gleichen Probleme?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens kann es sich - je nachdem was mietvertraglich vereinbart wurde - bei den Kosten zur Ungezieferbekämpfung durchaus um umlagefähige Nebenkosten handeln. Dann zahlen Sie sowieso, auch wenn der Vermieter vorlegt.
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roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Umlagefähig ist die Ungezieferbekämpfung, wenn es sich um regelmäßige wiederkehrende Maßnahmen handelt.
Besteht eine kurzeitige Plage, die einmalig bekämpft wird, sind die Kosten nicht auf den Mieter umzulegen.
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