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Schwierigkeiten Bankkonto bei Insolvenz

 
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hallodirk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 19:23    Titel: Schwierigkeiten Bankkonto bei Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo,
ich stehe hier vor folgendem Problem:
Seit 2004 bin ich in der privaten Insolvenz. Mein altes Bankkonto ist mit einigen Tausend Euro ueberzogen und als Gläubiger auch dem Treuhänder bekannt.
Aus Angst mein Gehalt mit diesen Schulden zu verrechnen, wurde mein Gehalt bisher auf das meiner Freundin überwiesen. Von dort aus wurde der pfändbare Betrag auf das Treuhänder-Konto eingezahlt.
Ich wollte vor Monaten ein Guthabenkonto bei der (Wortsperre: Firmenname), wurde aber abgewiesen,
da ich bereits noch über ein Girokonto verfüge.
Dieses Konto ist aber gesperrt. Ich habe keine Gewalt mehr darüber.
Die Frage stellt sich nun, wohin kann ich mein Geld überweisen lassen, wenn nicht auf ein fremdes ? Meine Freundn bekommt leider etwas Angst, wegen eines "zusätzlichen einkommens und möglicher steuterhinterziehung oder Geldwäscherei". Sie möchte, dass ich ein eigenes Konto habe. Ich bekomme aber keines, solange das andere existiert.
ach ja, falls man mir den tipp gibt, die bank muesste mir ja den pfaendungsfreien betrag auszahlen, kann ich nur sagen, dass das in der praxis (leider) nicht so funktioniert und eventuell nur mit enormen aufwand und zeit durchzuboxen ist. leider kann ich nicht ein oder zwei monate ohne mein gehalt leben, bis die bank dann doch "gnädigerweise" einlenkt.
deswegen:
Weiss jemand rat ?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sie könnten es noch bei einer anderen Bank versuchen, die vielleicht nicht solche (internen) Vorschriften hat, wie die von Ihnen genannte Bank mit dem Posthorn.
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flip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Besteht denn nicht die Gefahr, dass das neue Konto auch gleich wieder gepfändet wird?

Was sollte die Gläubiger davon abhalten?
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