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Abschlagszahlung an Vormieter

 
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Firefighter99
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Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 12:00    Titel: Abschlagszahlung an Vormieter Antworten mit Zitat

Hallo, habe mit dem Vormieter eine Wohnungsbesichtigung gemacht, denn der Vermieter wohnt in Österreich und ist so gut wie nie vor Ort. Nach der Frage, ob Mängel vorhanden sind wurden mir einige Sachen gezeigt, aber ein gravierender Mängel verschwiegen. Es wurde erstmal mündlich eine Abschlagszahlung von EUR 300,00 für die Bodenbeläge ausgemacht. Diese Abschlagszahlung ist auch im Mietvertrag zwischen mir und dem Vermieter dokumentiert. Nachdem der Mietvertrag unterzeichnet wurde, erzählten die Vormieter beiläufig, dass wir uns um das undichte Fenster noch kümmern müssen. Nach der Wohnungsübergabe konnte ich mir den Mangel näher angucken. Das komplette Fenster und Türelement in der Wohnstube ist undicht (die Wand ist feucht) , sogar das Fenster verbogen. Ich habe die Vormieter darauf angesprochen. Nun kam heraus, dass der Mangel bereits länger bekannt war und von den Vormietern angeblich dem Hausverwalter gemeldet wurde, daraufhin aber nichts weiter veranlasst wurde. Die Vormieter haben sich danach nicht mehr gekümmert, da für sie feststand, dass Sie aufgrund des Nachwuchses sowiso ausziehen werden.

Nun bin ich nicht mehr bereit en Abschlag zu zahlen, da mir der Eindruck entsteht, dass der Mangel mit dem undichten Fenster böswillig verschwiegen wurde um die Kaution zu kassieren. Denn mit dem Wissen über diesen Mangel hätte ich die Wohnung vielleicht gar nicht gemietet.

Dies habe ich den Vormietern auch so mitgeteilt und eine Mahnung mit Fristsetzung von 10 Tagen kassiert (per eMail).

Wie soll ich mich verhalten und wer hat Recht. Was können mir im zweifel für Kosten enstehen.

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus..
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Ford Prefect
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich denke, dass dieser Mangel eine Mangel an der Mietsache selbst ist und sowieso nicht vom Mieter zu tragen ist. Es muß in jedem Fall der VM für den Schaden aufkommen (sofern er natürlich nicht durch den Vormieter verursacht wurde).
Daher gleube ich, dass der Vormieter der falsche Ansprechpartner ist. Von diesem wirst Du Dein Geld nicht zurück erhalten, zumal ja die Bodenbeläge ok sind. Fenster und Wand sind schadhaft und dafür ist der VM verantwortlich.

Noch was: Was ist denn mit "Kaution" gemeint, die der Vormieter "kassieren" will/wollte/hat?

Ich würde den Vormieter normalerweise aus dem Spiel lassen, den Vermieter von dem Schaden in Kenntnis setzen und wenn er nicht reagiert die Miete mindern, bei ev. Schimmelbildung wieder ausziehen, und weiter Schritte einleiten.
_________________
ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder


Zuletzt bearbeitet von Ford Prefect am 04.08.05, 12:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Seh ich auch so, die Vereinbarung zwischen Vormieter und Nachmieter umfasst nur die Bodenbeläge. Darüber wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und dieser wurde erfüllt. Für Mängel in der Wohnung ist der VM zuständig das ist quasi eine ganz andere Baustelle.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 12:17    Titel: Re: Abschlagszahlung an Vormieter Antworten mit Zitat

Firefighter99 hat folgendes geschrieben::
... mit dem undichten Fenster böswillig verschwiegen wurde um die Kaution zu kassieren. Denn mit dem Wissen über diesen Mangel hätte ich die Wohnung vielleicht gar nicht gemietet.


Darauf sollte der Vermieter hingewiesen werden, falls der MV schon unterschrieben wurden! Den Mangel nochmals schriftlich melden mit Fristsetzung und (falls durch M gewünscht) den Hinweis auf Mietminderung bei Verzug (VM hält die Frist nicht ein)

Trotzdem: der Vormieter hat nichts mit dem Mangel zu tun und auch die Kaution ist zu zahlen, weil vertraglich vereinbart.

Ggf. sollte in Erfahrung gebracht werden inwiefern der Vormieter aus Verschweigen des Mangels Vorteile gezogen hat. (vielleicht früher aus dem Vertrag entlassen etc.)
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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