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Falscher Anwalt!

 
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TranslationVO
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Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 13:40    Titel: Falscher Anwalt! Antworten mit Zitat

Wir hatten bei einer Anwaltssozietät ein Beratungsgespräch mit einem ganz bestimmten Anwalt vereinbart, weil er Erfahrung auf dem von uns beötigten Gebiet hat. Weder die Sekretärin noch der Anwalt, mit dem wir später sprachen, hat uns damals aufgeklärt, dass der bestellte Anwalt zu dieser Zeit im Urlaub war und ihn ein jüngerer Anwalt vertrat. Erst am Ende des Beratungsgespräches stellte sich der Anwalt vor, und wir merkten, dass uns die falsche Person gegenüberstand.
Sind wir verpflichtet, seine volle Rechnung zu bezahlen?
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Formaljuristische Antwort: Nein, müssen Sie nicht, wenn sich aus neutraler Perspektive die Sache genauso darstellt wie hier.

Praktisch kann das allerdings ganz anders sein.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 03:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sollten Sie dieses Beratungsgespräch von Ihrer RechtsschutzV bezahlt bekommen, würde ich bei der Versicherung mal rückfragen.
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