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Verfasst am: 04.08.05, 17:12 Titel: Ruhestörung durch Pool
Unser Nachbar hat vor ca 2 Wochen einen oberirdischen Pool in seinen Garte gesetzt, und das genau 3 Meter zu unserer Grundstücksgrenze.
Jetzt läuft beinahe zu jeder Tages und Nachtzeit stundenlag die Umwälzpumpe, die wirklich nervtötend wirkt.
Ist dies eigentlich erlaubt, oder gibt es bezüglich der Tageszeit, Dauer und Lautstärke Einschränkungen.
Nach den einschlägigen Lärmschutzbestimmungen sind nachts 40 dB(A) zulässig; diesen Wert erreicht eine "normale" Umwälzpumpe für Schwimmbecken nicht. In den stillen Nachtstunden können allerdings auch niedrigere Lärmpegel störend sein.
Einfach den Nachbarn bitten, die Pumpenlaufzeiten in der Nacht zu unterlassen. Als guter Nachbar spendiert man hierfür sogar eine Zeitschaltuhr. Vielleicht gibt's dann eine Einladung zum gemeinsamen Plantschen.
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