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Verfasst am: 04.08.05, 17:16 Titel: Recht auf Klausureinsicht
Hallo,
Ein Student A einer Berufsakademie ist umgezogen und die Fahrt zur Universität beträgt hin und zurück ca. 1000 km.
Student A will Person B mit einer Vollmacht schicken, um seine Klausur einzusehen, und ggf Fehler in der Korrektur festzustellen. Nehmen wir an der Prof C würde ihm darauf wie folgt antworten:
> Sie Scherzkeks!
>
> Ihr Einsichtsrecht kann natürlich nicht von einer anderen Person
> wahrgenommen werden, daher ist eine Vollmacht Ihrerseits hier
> gegenstandslos.
Bei anderen BA scheint es durchaus üblich zu sein, jemanden mit Vollmacht als Vertreter zu schicken, wenn man selbst nicht kann.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, welche dem Studenten A gestattet eine Person B zu bevollmächtigen oder kann der Prof. C willkürlich bestimmen wer die Klausur einsehen darf?
Zuletzt bearbeitet von mot am 04.08.05, 18:40, insgesamt 4-mal bearbeitet
Es kann unproblematisch bestimmt werden, dass Einsicht vor Widerspruch nur höchstpersönlich vorgenommen werden darf. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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