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rechnung von anwalt. versicherung möchte nicht bezahlen!!!

 
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olirma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:43    Titel: rechnung von anwalt. versicherung möchte nicht bezahlen!!! Antworten mit Zitat

hallo habe folgendes problem und zwar
habe ein brief vom vermieter bekommen und war etwas sauer. habe mir von meiner versicherung (arag -recht und heim) eine schadensnummer geben lassen. bin dann mit der nummer und dem brief zum anwalt. habe mich beraten lassen und drei tage später bekam ich eine rechnung vom anwalt 41 € keine grosse summe . habe bei der arag angerufen . die mir dann sagten schick mal her .ok weggeschickt und heute schonwieder ein brief und diesmal von der arag in dem steht:diese kosten sind nicht versicherbar eine erstattung ist daher nicht möglich wieso zahle ich denn jeden monat soviel geld????

was ist zu machen??

ich denke werde erst mal bezahlen!!!!!


mfg olirma
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Connor0308
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Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 115
Wohnort: Hemmingen

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nur zur Nachfrage: HAben Sie der Versicherung auch kurz den Sachverhalt geschildert und haben eine vorläufige Deckungszusage erhalten? Und was für ein Brief war das denn, den der Anwalt geschrieben hat?
_________________
Gruß,
Philip

Steuerliche und rechtliche Beratung ist den jeweiligen Berufsgruppen vrbehalten. Demnach handelt es sich lediglich um meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes.

Wer Rechtschreibfehler findet, möge sie behalten.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anwalt war ja sehr fair (41,- Euro für eine Erstberatung ist nicht viel).
Mit welcher Begründung hat die Rechtsschutzversicherung die Zahlung denn genau verweigert?
Können Sie den Grund der Ablehnung anhand der Versicherungsbedingungen nachvollziehen?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dass eine RSV nicht die Kosten in jeder erdenklichen Rechtsfrage abdeckt steht eindeutig in jedem derartigen Verishcerungsvertrag bzw. den AGB hierzu drin. Ob nun die konkreten Kosten abgedeckt waren, müssen sie daher aus dem Vertragstext ermitteln.

Wenn es z.B. eine Selbstbeteiligung gäbe, wäre die Aussage ja nicht verwunderlich.
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olirma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

zu connor0308: bei dem anruf um die schadensnummer zu bekommen habe ich der versicherung das geschildert. eine deckungssumme habe ich nicht erhalten.ein normaler brief dadrin halt nee rechnung mit betrag und rechnungnummer.

zu nebelhoernchen: ja ist nicht viel aber trotzdem habe da sone schöne versicherung die die rechnung nicht bezahlen möchte.in dem brief steht : die uns eingereichte rechnung betrifft die korrespondenz ihres reschtsanwalts mit der rechtsschutzversicherung. diese kosten sind nicht versicherbar. usw.

mfg olirma
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olirma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

sorry leute jetzt hats bei mir klik gemacht.
das war eine rechnung auf der steht : pauschalgebühr für schriftverkehr mit der rechtsschutzversicherung.
sorry nochmal .

trozdem aber wieso übernimmt die versicherung soetwas nicht??ich zahle soviel und dannoch so etwas Verrückt Traurig
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olirma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 13:28    Titel: unbedinngt lesen wichtig!!! rechnung die 2. Antworten mit Zitat

hallo

Traurig habe heute wieder ein brief bekommen vom anwalt. in dem ist eine rechnung das ich das gespräch mit dem anwalt sebst zahlen soll insgesammt 150,.. € zitat vom brief:.....
da zur zeit noch kein konkreter versicherungsfall eingetretten ist, können wir ihrem wunsch nicht entsprechen.

was für eine frechheit da bezahlt man schön monat für monat seine beiträge und dann sowas

kann jemand helfen?????

mfg olirma
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wie bereits gesagt: Entweder es ist von der Versicherung abgedeckt, oder nicht. Wenn nicht, können Sie evtl. noch eine Verhandlungslösung suchen.

Es kann wohl kaum eine Unverschämtheit sein, wenn die Versicherung etwas nicht leistet, was sie niemals versprochen hat.
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