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Verfasst am: 04.08.05, 21:31 Titel: Haftung des Anwalts bei eindeutigem Fehler
Ist ein Anwalt haftbar, wenn ihm nicht auffällt, dass das Gericht überhaupt nicht bemerkt hat, dass er in einer Berufung nicht nur einen Mandanten, sondern 2 Mandanten vertritt, und dem anderen Mandanten deshalb ein Schaden entsteht.
Legen wir mal folgenden fiktiven Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter kündigt einem Paar fristlos, das gemeinsam den Mietvertrag abgeschlossen hatte. Das Amtsgericht wandelt durch Urteil vom 11. 2. 2004 die fristlose Kündigung in eine fristgemäße um. Vermieter und die Mieterin legen am 2. 3. 2004 Berufung ein. Der Mieter befindet sich zu dem Zeitpunkt in den USA. Nach seiner Rückkehr beauftragt er den gleichen Anwalt mit seiner Vertretung, der dem Gericht per Fax und und auch noch schriftlich am 26.3.2004 mitteilte, daß er jetzt auch noch den Mieter vertritt und dieser der Berufung der Mieterin beitreten würde. Dieses Fax und das Schreiben befinden sich auch in der Akte des Landgerichts.
Mieterin und Mieter wurden vom Anwalt jeweils mit Kopien der Schriftsätze versorgt, um Auskunft gebeten usw. Zu dem Termin mussten die Mieter nach Auskunft des Anwalts nicht erscheinen.
Der Tenor des Urteils des Landgerichts lautete dann, dass das Mietverhältnis mit der Mieterin fortzusetzen sei und es hinsichtlich des Mieters beim Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung bleiben würde. Der Anwalt hatte, angesprochen auf die unterschiedliche Entscheidungen für Mieterin und Mieter (der in der Begründung des Amtsgerichts auch überhaupt nicht erwähnt wurde) nur ein Schulterzucken übrig.
Im nachhinein beschäftigt sich der Mieter nun doch noch mal ausführlich mit dem ganzen Schriftverkehr. Ihm fällt auf, dass im Terminprotokoll des Landgerichts zum Beispiel steht: "erscheinen bei Aufruf für die Beklagten und die Berufungsklägerin zu 1) (Mieterin) Rechtsanwalt soundso" und "somit haben die Berufungskläger und die Beklagte zu 1) form und fristgerecht Berufungsanträge gestellt." Im Urteil wird die Mieterin als "Beklagte und Berufungsklägerin sowie Berufungsbeklagte" bezeichnet, während vom Mieter nur als "Beklagter und Berufungsbeklagter" gesprochen wird. Es erscheint offensichtlich, dass sowohl das Fax als auch das Schreiben des Anwalts, aus dem hervorging, dass der Mieter dem Verfahren beitritt vom Gericht nicht beachtet worden ist. Das Gericht scheint davon ausgegangen zu sein, dass nur die Mieterin Berufung eingelegt hätte und es deshalb für den Mieter bei der erstinstanzlichen Entscheidung belassen.
Inwieweit ist der Rechtsanwalt hier haftbar? Er war beim Termin dabei, als das Landgericht diktiert hat, dass er nur die Mieterin vertreten würde. Das Terminprotokoll ist anschliessend nochmals verlesen worden. Er hat das Protokoll dann schriftlich erhalten. Und er hat trotzdem nichts gegen den Irrtum des Landgerichts unternommen. Auch nachdem er das Urteil erhalten hat, hat er den Irrtum nicht klargestellt. Er soll aber sehr wohl der Gegenseite gegenüber seine Gebühren für die Vertretung der Mieterin und! des Mieters geltend gemacht haben.
Der Mieter hat den Anwalt per Fax um Auskunft gebeten. Die Reaktion bestand aus einem einzigen lapidaren Satzt: "Reiche Ihnen hiermit Ihr Fax zu meiner Entlastung zurück". Einmal abgesehen davon, dass es unsinnig ist, dass ein Fax zurück gesandt wird (schließlich liegt dem Absender das Original ja vor), mußte ich dabei an meine Kinder zurück denken, die früher die Augen zugemacht haben, in der Ansicht, man würde sie dann nicht sehen.
Noch eine Ergänzungsfrage, obwohl diese nicht in dieses spezielle Forum passt: Inwieweit sind eigentlich die Richter haftbar. Entscheidungen der Richter sind zwar nicht nachprüfbar, allerdings geht es hier ja nicht um eine Entscheidung, sondern um eine Nachlässigkeit, wodurch ein Beteiligter vom Verfahren ausgeschlossen worden ist.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 05.08.05, 23:04 Titel: Re: Haftung des Anwalts bei eindeutigem Fehler
Lustikuss hat folgendes geschrieben::
Im Urteil wird die Mieterin als "Beklagte und Berufungsklägerin sowie Berufungsbeklagte" bezeichnet, während vom Mieter nur als "Beklagter und Berufungsbeklagter" gesprochen wird.
Wenn der Mieter als "Berufungsbeklagter" bezeichnet wird, ist es doch offensichtlich, daß er auch nach Ansicht des Gerichts Partei in der Berufungsinstanz war.
Dann ist es auch völlig irrelevant, ob er noch selbst Berufung eingelegt hat, solange der Vermieter seine Berufung gegen Mieterin *und* Mieter eingelegt hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Nochmals in Kurzform: Vermieter kündigt fristlos. Amtsgericht wandelt die fristlose Kündigung in eine fristgemäße um. Vermieter legt Berufung ein und beantragt, die Entscheidung des AG aufzuerheben und zu entscheiden, dass das Mietverhältnis fristlos aufzulösen sei. Von Mieter wird Berufung eingelegt und beantragt, die Entscheidung des AG aufzuheben und zu entscheiden, dass die fristgemäße Kündigung aufzuheben und das Mietverhältnis fortzusetzen sei.
Das Landgericht kommt zu der Entscheidung, dass die vom Vermieter vorgebrachten Gründe weder für eine fristgemäße, geschweige denn für eine fristlose Kündigung ausreichen und weist die Berufung des Vermieters zurück. Hinsichtlich der Mieterin entscheidet das LG, dass das Mietverhältnis fortzusetzen sei und hinsichtlich des Mieters, dass es bei der Entscheidung des AG, also bei der fristgemäßen Kündigung bleibt.
Natürlich war der Mieter dadurch Partei, dass der Vermieter Berufung eingelegt und eine fristlose Kündigung durchsetzen wollte. Aber wenn der Mieter nach Ansicht des Gerichts nicht auch selber Berufung eingelegt hat, bedeutet das doch, dass er mit der Entscheidung des AG einverstanden ist. Dann kann das Gericht zwar den Antrag des Vermieters auf fristlose Kündigung zurückweisen, aber doch nicht einfach auch für den Mieter das Urteil des AG aufheben, ohne das er dagegen Berufung eingelegt hätte.
Ich habe mir schon gedacht und auch mit einigen Leuten gewettet, dass ich keine Antwort in diesem Forum bekomme. Ein Anwalt würde doch niemals seinen Kollegen kritisieren. Aber das man so weit geht, die Handlungs- und Arbeitsweise dieses Anwalts auch noch durch ein offensichtlich falsche Aukünfte zu legimentieren und zu vertuschen soll, hätte ich doch nicht geglaubt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.08.05, 10:27 Titel:
Dann fragen wir doch einmal so herum:
hat der Mieter weiterhin ein Recht darauf, in der Wohnung zu wohnen, nämlich bei seiner Lebenspartnerin? Antwort: Ja. Dann wäre als nächstes also zu klären: welcher Schaden ist dem Mieter durch die Kündigung entstanden? Und nur ein entstandener Schaden würde Ansprüche gegenüber dem RA begründen.
Ergänzende Antwort: Richter sind gar nicht haftbar. Gegen Fehlentscheidungen gibt es Rechtsmittel (Beschwerde, ggfs. Revision, ggfs. Verfassungsbeschwerde). Und bewußte Rechtsbeugung läßt sich so gut wie nie behaupten, da es immer am Nachweis des Vorsatzes scheitert. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich habe mir schon gedacht und auch mit einigen Leuten gewettet, dass ich keine Antwort in diesem Forum bekomme. Ein Anwalt würde doch niemals seinen Kollegen kritisieren. Aber das man so weit geht, die Handlungs- und Arbeitsweise dieses Anwalts auch noch durch ein offensichtlich falsche Aukünfte zu legimentieren und zu vertuschen soll, hätte ich doch nicht geglaubt.
Liebe Grüße
Lustikuss
Sie gehen schon von falschen Voraussetzungen aus. Wieso gehen Sie davon aus, dass Sie hier überhaupt Antworten von Anwälten bekommen? Woher wollen Sie bei einer Antwort wissen ob der Antwortende überhaupt Anwalt ist?
es tut mir leid, aber auch hier sehe ich wieder einige Dinge anders:
Zitat:
hat der Mieter weiterhin ein Recht darauf, in der Wohnung zu wohnen, nämlich bei seiner Lebenspartnerin? Antwort: Ja.
1. ist es keine Lebenspartnerin. Es war mal eine Lebensgemeinschaft, aus der auch 6 gemeinsame Kinder hervorgegangen sind. Die Beziehung ist aber zu Ende gegangen, beide der Partner haben einen neuen Lebensgefährten und haben praktisch im Rahmen einer Zweckgemeinschaft freundschaftlich zusammen in einem 200qm Haus gewohnt. Diese Verhältnisse kennt der Vermieter auch. Bei dieser Konstellation wird der Mieter aber nicht als Lebensgefährte angesehen und hat kein Recht darauf, in der Wohnung zu wohnen.
2. Hatte das Amtsgericht ja entschieden, dass eine Fortführtung des Mietverhältnisses mit den beiden Mieter für den Vermieter unzumutbar sei. Diese Entscheidung ist für die Mieterin vom LG aufgehoben worden, für den Mieter besteht sie jedoch weiterhin. Voraussetzung für den Einzug des Mieters wäre aber, dass dies für den Vermieter zumutbar ist. Also selbst wenn es sich bei dem Mieter um den Lebensgefährten der Mieterin handeln würde, könnte der Vermieter den Einzug verweigern, da es für ihn nach dem Urteil des Amtsgerichts unzumutbar ist.
Zitat:
welcher Schaden ist dem Mieter durch die Kündigung entstanden? Und nur ein entstandener Schaden würde Ansprüche gegenüber dem RA begründen.
Der Mieter schläft momentan im Büro, weil er nicht die finanziellen Mittel hat, sich eine neue Wohnung zu nehmen (er hat in dem Haus kostenlos gewohnt). Der Schaden ist also in Höhe der Miete entstanden, die der Mieter nun monatlich für eine neue Wohnung aufbringen muss.
Ausserdem sind bei den Kindern, durch die Tatsache, dass sie vom Vater getrennt wurden, erhebliche psychische Schäden entstanden. 2 Kinder befinden sich bereits in Behandlung und nach Auskunft der Psychologen sind die Probleme auf die Trennung vom Vater zurückzuführen.
Deshalb noch mal die Frage: Ist der Anwalt nach Ansicht der Forenteilnehmer für den entstandenen Schäden haftbar?
Ich habe mir schon gedacht und auch mit einigen Leuten gewettet, dass ich keine Antwort in diesem Forum bekomme.
Tja da haben Sie ja dann verloren. Geantwortet wurde offensichtlich.
Lustikuss hat folgendes geschrieben::
Ein Anwalt würde doch niemals seinen Kollegen kritisieren.
Aha. Sie wollen im Leben Ernst genommen werden? Ein Tipp: Weniger Polemik und Vorurteile mehr Sachlichkeit.
Lustikuss hat folgendes geschrieben::
Aber das man so weit geht, die Handlungs- und Arbeitsweise dieses Anwalts auch noch durch ein offensichtlich falsche Aukünfte zu legimentieren und zu vertuschen soll, hätte ich doch nicht geglaubt. Traurig
Tja, und noch ein Hinweis:
Entweder Sie wissen bereits die Antwort auf Ihre Frage oder Sie haben keine Ahnung. M.E. ist es letzteres. Dann fehlt Ihnen vermutlich auch die Sachkompetenz, zu beurteilen, ob eine Antwort nun richtig ist oder nicht.
Aber natürlich...eine Antwort, die nicht gefällig ist, kann ja nicht wahr sein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Sie gehen schon von falschen Voraussetzungen aus. Wieso gehen Sie davon aus, dass Sie hier überhaupt Antworten von Anwälten bekommen? Woher wollen Sie bei einer Antwort wissen ob der Antwortende überhaupt Anwalt ist?
Sorry, war natürlich eine unzulässige Schlussfolgerung.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.08.05, 12:45 Titel:
> es tut mir leid, aber auch hier sehe ich wieder einige Dinge anders:
Kein Wunder, wenn Sie relevante Fakten nicht nennen.
> 1. ist es keine Lebenspartnerin.
In der ursprünglichen Frage hieß es "Paar". Wenn Sie das jetzt umschmeißen...
> könnte der Vermieter den Einzug verweigern, da es für ihn nach dem Urteil des Amtsgerichts unzumutbar ist.
Not necessarily. Es wurde geurteilt, eine Fortführung des Mietvertrages sei unzumutbar. Ob daraus unmittelbar folgt, der Mieter dürfe auch nicht mehr über seine Partnerin ein Wohnrecht haben, wäre noch zu prüfen (dafür kommt es auch darauf an, worauf genau geklagt und was genau entschieden wurde).
> Der Schaden ist also in Höhe der Miete entstanden, die der Mieter nun monatlich für eine neue Wohnung aufbringen muss.
In dem Fall korrekt. Ich war davon ausgegangen, bei einem "Paar" könne der Mieter problemlos wieder bei seiner Partnerin mitwohnen, auch wenn er selbst nicht mehr Mietvertragspartei ist. Das ist natürlich in Ihrer Konstellation nicht möglich.
> Ausserdem sind bei den Kindern, durch die Tatsache, dass sie vom Vater getrennt wurden, erhebliche psychische Schäden entstanden.
Das paßt aber auch nicht so ganz. Entweder ist die Partnerin noch bereit, den Ex-Partner wieder aufzunehmen, dann können auch keine Schäden entstehen. Oder sie ist dazu nicht bereit, dann könnte sie ohnehin Schritte unternehmen, den gemeinsamen Mietvertrag aufzulösen. Tut sie das, bleibt sich das Ergebnis gleich. Tut sie das nicht, wieso läßt sie dann den Ex-Partner nicht weiter dort wohnen?
> Deshalb noch mal die Frage: Ist der Anwalt nach Ansicht der Forenteilnehmer für den entstandenen Schäden haftbar?
Möglich. Da es hier offenbar um wesentliche Detailkenntnisse geht, sollten Sie das ganze ggfs. von einem Anwalt prüfen lassen. Eine letztgültige Prognose kann man hier im Forum unmöglich abgeben. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ein Tipp: Weniger Polemik und Vorurteile mehr Sachlichkeit.
Richtig, es ist ein Vorurteil, das ich habe, und es war natürlich eine Generalisierung. Vielleicht auch eine (unfaire) Vorannahme.
Zitat:
Aha. Sie wollen im Leben Ernst genommen werden?
Interessant. Aufgrund der Tatsache, dass ich wie jeder Mensch meine Vorurteile habe und auch mal polemisiere, werde ich im Leben nicht ernstgenommen? Wer hat denn hier Vorurteile und polemisiert? Ihren Tipp kann ich Ihnen daher gerne zurück geben. Wer im Glashaus sitzt...
Zitat:
Entweder Sie wissen bereits die Antwort auf Ihre Frage oder Sie haben keine Ahnung.
Wie wäre es mit einer weiteren Alternative? Dass ich die Antwort nicht kenne und keine Ahnung habe, aber genau weiss, dass diese spezielle Antwort nicht richtig sein kann. Denkalternativen, mein Bester.
Zitat:
Dann fehlt Ihnen vermutlich auch die Sachkompetenz, zu beurteilen, ob eine Antwort nun richtig ist oder nicht
Hier gehen Sie jetzt davon aus, dass nur aufgrund von Sachkompetenz beurteilt werden kann, ob eine Auskunft richtig ist. Denkalternativen, mein Bester.
Zitat:
Aber natürlich...eine Antwort, die nicht gefällig ist, kann ja nicht wahr sein.
Wer hat hier jetzt Vorurteile, polemisiert und generalisiert? Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Wer im Glashaus sitzt....
Zitat:
Sie nehmen mich auf eigenes Risiko ernst.
Wie war das mit den Unterstellungen? Sie setzen damit ja voraus, dass Sie ernstgenommen werden. OK, der war jetzt etwas gemein. Aber sie wissen schon, was ich meine.......
Interessant. Aufgrund der Tatsache, dass ich wie jeder Mensch meine Vorurteile habe und auch mal polemisiere, werde ich im Leben nicht ernstgenommen? Wer hat denn hier Vorurteile und polemisiert? Ihren Tipp kann ich Ihnen daher gerne zurück geben. Wer im Glashaus sitzt...
Sie haben Recht. Ich habe das Vorurteil, dass Polemiker mit Vorurteilen im Leben weniger Ernst genommen werden. Jedenfalls an einigen der Punkte, wo es drauf ankommt. Aber wenn das nun polemisch sein sollte...kümmert es mich gar nicht.
Lustikuss hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Entweder Sie wissen bereits die Antwort auf Ihre Frage oder Sie haben keine Ahnung.
Wie wäre es mit einer weiteren Alternative? Dass ich die Antwort nicht kenne und keine Ahnung habe, aber genau weiss, dass diese spezielle Antwort nicht richtig sein kann. Denkalternativen, mein Bester.
Das ist keine Alternative, sodnern eine Variante von Alternative 2: Sie haben keine Ahnung.
Lustikuss hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Dann fehlt Ihnen vermutlich auch die Sachkompetenz, zu beurteilen, ob eine Antwort nun richtig ist oder nicht
Hier gehen Sie jetzt davon aus, dass nur aufgrund von Sachkompetenz beurteilt werden kann, ob eine Auskunft richtig ist. Denkalternativen, mein Bester.
Eher Deutschkenntnisse mein Bester. Was bedeutet das Wort "vermutlich"?
Es ist eine Relativierung. Die Ihre "Dankalternative" mit abdeckt. Und noch einen weiteren Faktor: Voreingenommenheit des Fragestellers. Sie haben hier inzwischen trotz des "das kann nicht sein" mehrere Faktoren nachgeschoben, deren Relevanz Ihnen offenbar nicht einmal bewusst war.
Lustikuss hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Aber natürlich...eine Antwort, die nicht gefällig ist, kann ja nicht wahr sein.
Wer hat hier jetzt Vorurteile, polemisiert und generalisiert?
Ich gehe zwar davon aus, dass der Textsinn verständlich ist, wenn man mitdenkt, aber was solls: Unterstellen wir einfach, Ihre Bewertung wäre korrekt. Bleibt die Frage: Haben Sie etwas daraus gelernt?
Lustikuss hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Sie nehmen mich auf eigenes Risiko ernst.
Sie setzen damit ja voraus, dass Sie ernstgenommen werden.
Nö. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
ja, durch den "Ausdruck" Paar ist sicherlich ein Missverständnis entstanden. Ich wollte den Text entsprechend kurz halten und habe seinerzeit auch noch nicht geahnt, dass Genauigkeit in dem Fall so wichtig sein kann. Entschuldigung.
Das Verhältnis zur Mutter meiner Kinder ist phantastisch. Ich kann nur jedem Paar, das sich trennt, wünschen, das es hinterher so ein tolles Verhältnis hat. Aber natürlich hat es starke psychische Auswirkungen auf die Kinder, das ich dort nicht mehr wohne, schlafe, usw.
Das ich dort nicht mehr wohnen kann, liegt schlicht und einfach an der Tatsache, dass meine Ex-Partnerin panische Angst davor hat, dieses Haus zu verlieren. Bis sie es vor ca. 6 Jahren gefunden hat, hatte sie fast 5 Jahre nach so einem Objekt gesucht. Wer nimmt schon eine alleinstehende Frau, die hauptsächlich von Sozialleistungen lebt (mein Unterhalt, Wohngeld, usw.) und auch noch 6 Kinder hat?
Der Vermieter möchte unbedingt verkaufen und nachdem ihm der Makler gesagt hat, dass das leerstehende Objekt ca. 50.000,-€ mehr bringen würde, versucht er die Mieter mit allen Mitteln zu vergraulen. Er hat gegen die Mieterin jetzt schon wieder Kündigungs- und Räumungsklage eingereicht. Begründungen z. B., dass er bei der Besichtigung im letzten Januar festgestellt hätte, dass Unkraut nicht sauber gezupft worden ist (wer zupft schon im Januar Unkraut), die Kassematten, also die Lichtschächte vor den Kellerfenster nicht einwandfrei sauber waren, im Holz des Dachunterstandes eine Schraube für eine Blumenampel angebracht wurde und das dadurch Feuchtigkeit eindringen könnte, dabei befindet sich einige cm neben der Schraube ein ca. 10 x 3 cm Lüftungsgitter. Es werden die fadenscheinigsten Begründungen herangezogen.
Er kommt häufiger vorbei, um das Haus zu beobachten und hat wahrscheinlich auch die Nachbarn (die Häuser gehören ihm auch) angespitzt, zu beobachten, ob ich dort wirklich nicht wohne. Die Mieterin hat somit verständlicherweise Angst, dass der Vermieter es herausbekommen würde, wenn ich dort noch wohnen würde und als Kündigungsgrund heranzieht. Er hasst mich abgrundtief, seit ich Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gegen ihn gestellt hatte, nachdem er das Grundstück immer wieder unangemeldet betreten hatte und auch mündliche Abmahnungen sowie die schriftliche Androhung einer Anzeige ihn nicht von diesem Verhalten abbringen konnte.
Die Situation ist ziemlich verfahren. Natürlich würde die Mieterin gerne ausziehen, um diesen Nervenkrieg zu beenden. Sie hat auch wieder mit der Suche nach einer neuen Unterkunft begonnen. Aufgrund ihrer persönlichen Situation ist dies aber, wie gesagt, nahezu aussichtslos.
Ihre Auskünfte, lieber Herr Schaffrath, haben mir aber zumindest weiter geholfen. Vielen Dank.
Lustikuss
Ich glaube, es ist wohl müßig, dass wir in dieser Art weiter diskutieren. In meiner Welt erinnert das an Erbsenzählerei und außerdem halte ich dieses Forum nicht für den geeigneten Ort dafür. Du hast genau verstanden, was ich Dir sagen wollte
Wenn ich Dir einen gutgemeinten Rat geben darf: Streiche den Satz:
Zitat:
Sie nehmen mich auf eigenes Risiko ernst.
aus Deinem Kopf und aus Deiner Signatur. Er ist zwar lustig, aber überlege Dir, was Du Dir damit antust, wenn Du Dich damit identifizierst. Wenn Du diesen Satz jedesmal unter Deinen Beiträgen liest. Dein Unterbewusstsein wird es jedesmal wahrnehmen und als guter Befehlsempfänger diesen Satz verinnerlichen. Und genau das wirst Du dann auch Deiner Umgebung gegenüber ausstrahlen. Wenn Du vielleicht auch noch Anwalt sein tätig solltest, ist es nicht gerade zielführend, wenn Du diese Aussage/Anweisung dem Richter und Deinem Mandanten gegenüber auf einer unbewußten Ebene kommunizierst.
Ich glaube, es ist wohl müßig, dass wir in dieser Art weiter diskutieren.
Ja.
Lustikuss hat folgendes geschrieben::
Wenn ich Dir einen gutgemeinten Rat geben darf:
Lieber nicht. Die Kombination aus Ihrem Faible für Schamanismus, der Denkhaltung Ihrer bisherigen Posts und der etwas lebensfernen Begründung Ihres Ratschlages disqualifiziert Sie leider hinsichtlich der Ansprüche, die ich an meine Ratgeber stelle. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
ich komme ja nicht umhin, Dir meinen allergrößten Respekt dafür auszusprechen, dass Du in der Lage bist, nur aufgrund dieser wenigen Anhaltspunkte bereits zu beurteilen, ob ich dazu geeignet bin, Dir einen Rat zu erteilen oder nicht. Wirklich toll! Hast Du schon mal daran gedacht, diese außergewöhnliche Gabe in Form von Seminaren an die Menschen weiter geben.
Und mit dem Schamanismus kennst Du Dich auch noch aus. Die wenigsten Menschen wissen, welche mächtigen Werkzeuge uns der Schamanismus für unser Leben und unsere persönliche (Weiter-)Entwicklung bietet. Ich bin ganz schwer beeindruckt.
Die meisten Menschen haben nicht die (gedankliche) Flexibilität, sich mit Neuem und Unbekannten auseinanderzusetzen, bevor sie ein Urteil fällen. Bei Dir scheint das anders zu sein. Herzlichen Glückwunsch.
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