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Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.08.05, 21:40 Titel: ?
hallo,
eben solche einzahlungen sieht der prüfer im rahmen einer geldverkehrsrechnung (sh. anderer beitrag) nicht gerne. wenn man die herkunft nun nicht nachweisen kann (mitwirkungspflichten), dann wird diese wohl als steuerpflichtige schwarzeinnahme deklariert. mit den konsequenzen leben...
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