Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Lustikuss FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2005 Beiträge: 87 Wohnort: Quickborn/Hamburg
|
Verfasst am: 04.08.05, 22:01 Titel: Komplizierte Räumung / Rechtsschutzbedürftnis des Vermieters |
|
|
Wie sieht es aus, wenn 2 Personen zusammen einen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen haben, der Mietvertrag mit einem 1 Mieter beendet ist, der 2. Mieter jetzt gekündigt und geräumt werden soll, ist eine Räumungsklage gegen den bereits ausgezogenen Mieter ebenfalls erforderlich?
Beispielshafter Sachverhalt: Das Mietverhältnis mit dem einen Mieter wurde durch Gerichtsurteil meinetwegen vor einem halben Jahr gekündigt. Der andere Mieter wird jetzt ebenfalls gekündigt und gegen den bereits ausgezogenen Mieter wird Räumungsklage erhoben. Begründet wird dies damit, dass der ausgezogene 2. Mieter ja schliesslich noch im Mietvertrag steht, wieder auftauchen und sich der Räumung widersetzen könnte. Dieses Risiko sei dem Vermieter nicht zuzumuten, so dass Räumungsklage eingereicht werden müsse, die für den betroffenen ausgezogenen Mieter natürlich mit erheblichen Kosten verbunden ist, obwohl er in dem Haus nicht mehr wohnt und sich niemals einer Räumung widersetzen würde.
Auf der einen Seite steht jetzt das Interesse des Vermieters, das Haus auch tatsächlich frei zu haben und auf der anderen Seite wird die Auffassung vertreten, dass eine Räumung ohne Weiteres möglich sei, wenn dem Gerichtsvollzieher nachgewiesen wird, dass das Mietverhältnis mit dem ausgezogenen Mieter schon lange beendet sei und insofern überhaupt kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage des Vermieters vorliegen würde.
Sind diesbezüglich irgendwelche Erfahrungen oder Urteile bekannt? |
|
Nach oben |
|
 |
DocHolliday Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 05.08.05, 08:30 Titel: |
|
|
ich hab es wahrscheinlich nicht richtig verstanden - oder ist es so abstrus?
1. zwei Personen schliessen einen Mietvertrag mit einem Vermieter ab
2. eine Person wird aus diesem Vertrag wieder entlassen (wie?)
Also besteht inzwischen der Mietvertrag nur zwischen der zweiten Person und dem Vermieter.
Ist die erste Person denn ausgezogen oder nicht?
3. Beide Personen werden mit einer Raeumungsklage konfrontiert.
Ist denn inzwischen der noch bestehende Mietvertrag gekuendigt oder aufgehoben? Wieso sollte es eine Raeumungsklage geben.
Was hat das alles mit der nicht mehr im Mietvertrag stehenden und - unterstellt - ausgezogenen Person zu tun? |
|
Nach oben |
|
 |
Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
|
Verfasst am: 05.08.05, 09:03 Titel: |
|
|
Stimmt. Ist irgendwie abstrus.
Ich interpretiere das so, dass kein neuer Vertrag geschlossen wurde, sondern der 1. Mieter schlicht ausgezogen ist und nun glaubt, das Mietverhältnis sei für ihn beendet. Aber irgendwie macht das alles keinen Sinn. |
|
Nach oben |
|
 |
Lustikuss FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2005 Beiträge: 87 Wohnort: Quickborn/Hamburg
|
Verfasst am: 05.08.05, 09:30 Titel: |
|
|
Zitat: | 1. zwei Personen schliessen einen Mietvertrag mit einem Vermieter ab |
richtig
Zitat: | 2. eine Person wird aus diesem Vertrag wieder entlassen (wie?) |
Beide Personen werden fristlos gekündigt. Amtsgericht wandelt Kündigung in eine fristgerechte um. Person A legt Berufung beim Landgericht ein, bei Person B kommt es aufgrund Anwaltsfehler nicht zur Berufung. Für Person A bestimmt Landgericht, dass Kündigung unwirksam ist, bei Person B bleibt es bei der fristgemässen Kündigung.
Zitat: | Also besteht inzwischen der Mietvertrag nur zwischen der zweiten Person und dem Vermieter |
Richtig
Zitat: | Ist die erste Person denn ausgezogen oder nicht? |
Person B ist ausgezogen.
Zitat: | 3. Beide Personen werden mit einer Raeumungsklage konfrontiert.
Ist denn inzwischen der noch bestehende Mietvertrag gekuendigt oder aufgehoben? Wieso sollte es eine Raeumungsklage geben. |
Der Vermieter möchte das Objekt unbedingt verkaufen und hat daher gegen Person A mit wiederum fadenscheinigen Begründungen erneut Kündigungs- und Räumungsklage eingereicht.
Zitat: | Was hat das alles mit der nicht mehr im Mietvertrag stehenden und - unterstellt - ausgezogenen Person zu tun? |
Der Vermieter behauptet, er müsse auch gegen die bereits ausgezogene Person B Räumungsklage einreichen, auch wenn diese bereits lange ausgezogen sei. Person B würde ja noch im (ursprünglichen) Mietvertrag stehen und könnte sich im Falle der Räumung gegen Person A (falls die Räumungsklage erfolgreich sein würde) wieder auftauchen und sich der Räumung mit Hinweis auf den alten Mietvertrag widersetzen.
Person B steht auf dem Standpunkt, er sei ja bereits ausgezogen und insofern würde kein Rechtsschutzbedürftnis für eine Klage gegen ihn bestehen. Es geht hier hauptsächlich um die Kosten (Streitwert 12.000,-€) |
|
Nach oben |
|
 |
DocHolliday Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 05.08.05, 09:50 Titel: |
|
|
Auch wenn wir vielleicht der eigentlichen Loesung des Problems so keinen Schritt naeher kommen:
Der Vermieter hat gegen eine Person ("Person B") Raeumungsklage eingereicht, die weder Mieter der betreffenden Wohnung ist noch darin lebt.
Das ist doch blanker Unsinn. |
|
Nach oben |
|
 |
Lustikuss FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2005 Beiträge: 87 Wohnort: Quickborn/Hamburg
|
Verfasst am: 05.08.05, 10:06 Titel: |
|
|
Ist auch meine Meinung, dass das blanker Unsinn ist.
Der Vermieter argumentiert damit, dass nach Auszug der Person B niemals ein neuer Mietvertrag (alleine) mit Person A abgeschlossen wurde. Er hat nun die Befürchtung, dass im Falle einer Räumung die Person B wieder auftauchen würde, dem Gerichtsvollzieher diesen alten Mietvertrag unter die Nase hält und die Räumung unter Berufung auf den Mietvertrag verhindern könnte. |
|
Nach oben |
|
 |
thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
|
Verfasst am: 05.08.05, 12:47 Titel: |
|
|
Der 2.Mieter sollte den Räumungsanspruch unter Verwahrung gegen die Kosten anerkennen und unmißverständlich klar machen, dass er aufgrund der vorherigen Kündigung längst ausgezogen sei.
Dann bekommt der VM (trotz Obsiegen in der Sache) die Kosten auferlegt. |
|
Nach oben |
|
 |
Lustikuss FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2005 Beiträge: 87 Wohnort: Quickborn/Hamburg
|
Verfasst am: 05.08.05, 13:21 Titel: |
|
|
Hey - das ist ein wirklich toller Vorschlag. Sie haben offensichtlich genau verstanden, dass es mir nicht um die Räumung geht, sondern nur um die Kosten. Herzlichen Dank für den tollen Tipp.
Sie scheinen mir wirklich sehr qualifiziert zu sein. Haben Sie vielleicht auch für mein 2. Problem einen genialen Tipp parat?
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=35184&sid=72c25c416ebbd9cea590db07ed5fa3fa
Vielen Dank im voraus. |
|
Nach oben |
|
 |
|