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Unterschied unbefristeter und befristeter Vertrag

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 13:51    Titel: Unterschied unbefristeter und befristeter Vertrag Antworten mit Zitat

Ich würde gerne wissen, wo der goße Unterschied bei einem befristeten und einem unbefristeten Vertrag ist....außer die Befristung ansich....Es geht darum, daß der Chef meines Mannes keine Verträge ausstellt, und wenn dann nur befristet....Nun hab ich aber gehört, daß kein Vertrag automatisch als unbefristete Anstellung interpretiert wird.

Was ist denn nun besser? Vor Kündigung schützt doch ein unbefristeter Vertrag auch nicht....wo sind die großen Vorteile?
Da nun mein Mann keinen Vertrag hat, wie kann er beweisen, wenn er außer mir keinen anderen Zeugen hat, was er mit dem Chef abgemacht hat (Wochenarbeitszeit, Urlaub, Bezahlung). Nicht das es einen Monat mal so, den anderen mal so ist.

Sein AG hat mir zwar telefonisch versichert, daß dies nicht der Fall ist, er hat sich auf 40Std. / Woche und 8€ brutto / Std. geeinigt, aber es ist immer auftragsbedingt...das heißt doch, er kann ihn doch mal so mal so abrechnen und ihn an der Nase herumführen. Als ich ihm das sagte, meinte er, er wird seine 40 Stunden bezahlt bekommen....Verstehen tue ich den nicht, aber mein Mann soll auch länger als nur 3 Monate arbeiten.....

HILFE !
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 14:11    Titel: Re: Unterschied unbefristeter und befristeter Vertrag Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ich würde gerne wissen, wo der goße Unterschied bei einem befristeten und einem unbefristeten Vertrag ist....außer die Befristung ansich....Es geht darum, daß der Chef meines Mannes keine Verträge ausstellt, und wenn dann nur befristet....Nun hab ich aber gehört, daß kein Vertrag automatisch als unbefristete Anstellung interpretiert wird.


vom chef wird das vielleicht so interpretiert.............. kein vertrag ist aber kein vertrag, wenn dein mann einen tag krank ist, kann ihn der chef praktisch sofort "feuern", weil er ja nicht angestellt ist. darauf würde ich mich nicht einlassen, es ist ausserdem illegal
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 14:22    Titel: Re: Unterschied unbefristeter und befristeter Vertrag Antworten mit Zitat

sozialversichert hat er ihn ja, soviel dazu
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matthias
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 10:40    Titel: Re: Unterschied unbefristeter und befristeter Vertrag Antworten mit Zitat

Was soll das hier so ein Müll zu erzählen. Natürlich ist ein mündlicher VErtrag auch bindend oder schliesst du jedes mal am Morgen mit deinem Bäcker für dein Brötchen eine schriftlichen Kaufvertrag ab?

Ansonsten beweisen kan man mit Zeugen oder wenn man mal die erstre Abrechnung erhalten hat geht daraus ja auch zumindest GEhalt Stunden usw hervor. Spätestens dann kann sich der AG nicht mehr rausreden.

Dazu kommt dass der AG nach dem Nachweisgesetz verpflichttet ist dem AN alle relevanten Dinge schriftlich zu geben. Tut er das nicht kommt es zur Beweislastumkehr. D.h. der AG muss immer beweisen, dass etwas anders ausgemacht war und das kann er ja auch nicht ohne Zeugen und Schriftliches.
MFG
Matthias
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Dr. Meod
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 17.09.04, 17:40    Titel: Re: Unterschied unbefristeter und befristeter Vertrag Antworten mit Zitat

Zu den Fragen:

Anonymous hat folgendes geschrieben::
...Nun hab ich aber gehört, daß kein Vertrag automatisch als unbefristete Anstellung interpretiert wird.


Doch, denn eine Befristung muss ausdrücklich vereinbart werden. Damit diese Vereinabrung auch wirksam ist, bedarf sie zudem der Schriftform. Ein mündlicher Arbeitsvertrag (der richtigerweise wirksam ist) ist daher grundsätzlich unbefristet.

Anonymous hat folgendes geschrieben::

Was ist denn nun besser? Vor Kündigung schützt doch ein unbefristeter Vertrag auch nicht....wo sind die großen Vorteile?


Richtig, ein unbefristeter Vertrag schützt nicht vor einer Kündigung. Er erschwert aber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein erhöhter Bestandsschutz besteht im Anwendungsbereich des Kündigungsschuitzgesetzes. Eine Kündigung ist dann nur aus dringenden betrieblichen, aus verhaltensbedingten oder aus personenbedingten Gründen möglich. Dagegen endet ein befristes Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein großer Vorteil für den Arbeitgeber der vorübergehend sein Personal aufstocken muss oder Ersatz für eine ausgefallene Arbeitskraft benötigt.

Anonymous hat folgendes geschrieben::

Da nun mein Mann keinen Vertrag hat, wie kann er beweisen, wenn er außer mir keinen anderen Zeugen hat, was er mit dem Chef abgemacht hat (Wochenarbeitszeit, Urlaub, Bezahlung). Nicht das es einen Monat mal so, den anderen mal so ist.


s.o.

GM
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