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wir arbeiten zur Zeit kurz, d.h. anstelle von 40 Wochenarbeitsstunden sind es derzeit etwa 18 (ich nur zwei volle Tage im Büro).
Wie verhält es sich hierbei mit dem Urlaubsanspruch? Wenn man zwei Wochen Urlaub nehmen möchte (10 Arbeitstage), muss man dann nur 4 Tage beantragen (Kurzarbeit), oder die kompletten 10 Tage?
Du musst 10 Tage beantragen bekommst aber auch die 10 Tage voll bezahlt wie wenn keine urzarbeite wäre:
Bundesurlaubsgesetz
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§ 11
Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das
der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs
erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten
Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die
während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten
Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von
Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten,
bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt
gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind
für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
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