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Die Kosten für leerstehende Wohnungen sind vom VM zu tragen, egal ob nach qm oder nach Personen berechnet wird, dazu gibt es Urteile.
Normalerweise zahlt die Kosten des Nutzerwechsels der Verursacher, sprich, der Mieter, der auszieht. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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