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Schäden an Mietsache; Abrechnung

 
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BelloBaer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 14:22    Titel: Schäden an Mietsache; Abrechnung Antworten mit Zitat

Bei Auszug werden an einer Mietsache (ETW) kleinere Schäden im Laminatboden (z.B. durch fallengelassene Schraubenzieher; Alter Laminatboden ca. 3,5 Jahre alt) und ein Loch in der Badewanne (z.B. durch fallengelassene Parfumflasche) vom Vermeiter bemängelt. In der Schlußabrechnung werden gegen die geleistete Kaution sowohl Reparaturkosten für die Löcher im Boden bzw. in der Badewanne als auch Wertminderungen in Anrechnung gebracht. Ist das in Ordnung oder fällt sowas nicht auch unter normale Abnutzung der Mietsache?

Gibt es Orientierungshilfen über die "fairen" Beträge für solche Schäden?

Danke!
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yasha
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 14:27    Titel: Re: Schäden an Mietsache; Abrechnung Antworten mit Zitat

ein 3,5 Jahre alter Laminatboden ist auf keinen Fall ALT!!!!mal am Rande

und ein Loch in der Badewanne durch eine BEschädigung ist auch keine normale Abnutzung...

Faire Beträge:
Je nach Abschreibungsdauer der Gegenstände
z.B. 10 Jahre Abschreibung: wenn nach 3,5 Jahren defekt
Wert/10 *6,5 Jahre wenn gar nicht mehr nutzbar
ansonsten noch Reperatur+ ev. Wertminderung durch diese, sollte dies günstiger sein
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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BelloBaer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 11:20    Titel: NAchfrage Antworten mit Zitat

Noch eine Nachfrage: Ist es dann vom Vermieter fair, sowohl Arbeitsstunden für die Reparatur als auch eine Wertminderung für die Beschädigung in Anrechnung zu bringen?
Und wenn die Badewanne ein kleines Loch (ca. 1,5 x 1,5 cm) hat, wo die Beschichtung (Farbe/Lack) weg ist, was ist hierfür ein "fairer" Preis. doch nicht die ganze Badewanne (im Zeitwert)? Das gleiche gilt für einige kleine Dellen im 3,5 Jahre "jungen" Laminatboden: Was sind diese Dellen wert (nachdem für die Ausbesserung ebenfalls schon Reparaturkosten in Anrechung gebracht wurden?


Danke und Gruß:
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:22    Titel: Re: Schäden an Mietsache; Abrechnung Antworten mit Zitat

BelloBaer hat folgendes geschrieben::


Ist das in Ordnung oder fällt sowas nicht auch unter normale Abnutzung der Mietsache?


Löcher in Böden und Badewannen sind definitiv KEINE normale Abnutzung.

Schauen Sie mal in Ihre Haftpflichtversicherungspolice. Evtl. sind Mietsachschäden mitversichert.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Für solche Beschädigungen haftet selbstverständlich der Mieter. Für größere Beschädigungen kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Wenn z.B. aus Unachtsamkeit ein schwerer Gegenstand (oder wie hier einen Schraubendreher) fallen ließ und dadurch Dellen entstanden sind ist dieses keine normale Abnutzung mehr. Bei der Berechnung des Schadens ist ein Abzug „neu für alt „ vorzunehmen.
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