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Verfasst am: 05.08.05, 14:22 Titel: Schäden an Mietsache; Abrechnung
Bei Auszug werden an einer Mietsache (ETW) kleinere Schäden im Laminatboden (z.B. durch fallengelassene Schraubenzieher; Alter Laminatboden ca. 3,5 Jahre alt) und ein Loch in der Badewanne (z.B. durch fallengelassene Parfumflasche) vom Vermeiter bemängelt. In der Schlußabrechnung werden gegen die geleistete Kaution sowohl Reparaturkosten für die Löcher im Boden bzw. in der Badewanne als auch Wertminderungen in Anrechnung gebracht. Ist das in Ordnung oder fällt sowas nicht auch unter normale Abnutzung der Mietsache?
Gibt es Orientierungshilfen über die "fairen" Beträge für solche Schäden?
Verfasst am: 05.08.05, 14:27 Titel: Re: Schäden an Mietsache; Abrechnung
ein 3,5 Jahre alter Laminatboden ist auf keinen Fall ALT!!!!mal am Rande
und ein Loch in der Badewanne durch eine BEschädigung ist auch keine normale Abnutzung...
Faire Beträge:
Je nach Abschreibungsdauer der Gegenstände
z.B. 10 Jahre Abschreibung: wenn nach 3,5 Jahren defekt
Wert/10 *6,5 Jahre wenn gar nicht mehr nutzbar
ansonsten noch Reperatur+ ev. Wertminderung durch diese, sollte dies günstiger sein _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
Noch eine Nachfrage: Ist es dann vom Vermieter fair, sowohl Arbeitsstunden für die Reparatur als auch eine Wertminderung für die Beschädigung in Anrechnung zu bringen?
Und wenn die Badewanne ein kleines Loch (ca. 1,5 x 1,5 cm) hat, wo die Beschichtung (Farbe/Lack) weg ist, was ist hierfür ein "fairer" Preis. doch nicht die ganze Badewanne (im Zeitwert)? Das gleiche gilt für einige kleine Dellen im 3,5 Jahre "jungen" Laminatboden: Was sind diese Dellen wert (nachdem für die Ausbesserung ebenfalls schon Reparaturkosten in Anrechung gebracht wurden?
Für solche Beschädigungen haftet selbstverständlich der Mieter. Für größere Beschädigungen kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Wenn z.B. aus Unachtsamkeit ein schwerer Gegenstand (oder wie hier einen Schraubendreher) fallen ließ und dadurch Dellen entstanden sind ist dieses keine normale Abnutzung mehr. Bei der Berechnung des Schadens ist ein Abzug „neu für alt „ vorzunehmen.
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