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Weiterzahlung der Miete trotz Umbau.....

 
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MissRB
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 15:09    Titel: Weiterzahlung der Miete trotz Umbau..... Antworten mit Zitat

Guten Tag,

bin über eine Bekannte auf dieses Forum gestossen und habe ein Problem.

Folgende Sachlage

Angemietendes Haus wurde im Juli 2004 fristlos gekündiget da z.diesem Zeitpunkt mein Mann die Mietzahlung im April einstellte, weil ich die Scheidung eingereicht hatte. Bin Ende Aug.2004 mit meinen Kindern ausgezogen da vorher keine Wohnung zu finden war.Schlüssel musste ich anfang Sept. an dem Eigentümer abgeben. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich noch Möbel und andere Gegenstände und die privaten Sachen von meinem damaligen Mann im Haus. Der Eigentümer hat sofort mit Umbauarbeiten , Wände rausschlagen usw. angefangen , obwohl das Haus noch nicht leer war. Mein damaliger Mann räumte seine Sachen erst später raus sodass das Haus im Okt. geräumt war. Der Eigentümer verlangte dann bis zum Okt. seine Miete
Heute lesen ich einen Artikel über Mietrecht

Die Miete muss auch dann nicht mehr bezahlt werden wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzt oder der Vermieter zwischenzeitlich Umbau und Renovierungsarbeiten in erheblichen Umfang in der Wohnung vornimmt..

Dies wurde ja nach Abgabe des Schlüssel gemacht,Mein damaliger Mann konnte auf grund von Krankheit und Aufenthalte in Krankenhäuser seine Sachen nicht sofort rausholen.
Nach diesem Artikel frage ich mich ob der Eigentümer das Recht hatte auf Mietzahlungen zu klagen solange die Sachen im Hause noch waren.

Wäre super wenn ich Antwort bekommen würde
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ja hat er, weil die Mietsache wurde nicht ordnungsgemäß zurück gegeben. Denn es waren ja noch Sachen in der Wohnung. Und solange die Mietsache nicht ordnungsgemäß zurück gegeben wurde kann der VM Miete verlangen. Der Mann hätte halt jemand beauftragen müssen, so muss entweder die Frau oder der Mann die Miete noch bezahlen oder beide, je nach dem wer im Mietvertrag stand. Durch den Umbau und Renovierung kann aber wohl eine Mietminderung geltend gemacht werden.
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