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Wohnungsbegehung während eines bestehenden Mietverhältnisses

 
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treble
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 15:27    Titel: Wohnungsbegehung während eines bestehenden Mietverhältnisses Antworten mit Zitat

Mein Vermieter möchte demnächst seine Wohnanlage besichtigen. Er will sich dabei ein Bild vom Zustand der genutzten Wohnung machen und gleichzeitig überprüfen inwieweit Schönheitsreparaturen im Rahmen von mietvertraglichen Pflichten durchgeführt worden sind. Es handelt sich dabei um eine Wohnanlage aus dem sozialen Wohnungsbau.
Wie soll man sich verhalten, wenn man weder Schönheitsreparaturen durchgeführt noch Wohnungsmängel (Schimmelbildung gelegentlich) gemeldet hat?
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schattenwelt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

....ich würde erstmal abwarten was er dazu sagt
_________________
*** Der Schlüssel zu allem ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird das Ei zum Küken ***
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Schimmelbildung nicht gemeldet? Huui... das kann sehr teuer werden. Wenn ein Mieter den von ihm entdeckten Mangel an der Mietsache nicht meldet, dann wird er Schadensersatzpflichtig. Dementsprechend wenn der Schaden durch den Schimmel größer geworden ist weil der Mieter diesen nicht gemeldet hat, so wird wohl der Mieter für die Beseitigung aufkommen müssen. Vorausgesetzt natürlich der VM klagt und gewinnt.
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treble
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Strider"]Schimmelbildung nicht gemeldet? Huui... das kann sehr teuer werden. Wenn ein Mieter den von ihm entdeckten Mangel an der Mietsache nicht meldet, dann wird er Schadensersatzpflichtig. Dementsprechend wenn der Schaden durch den Schimmel größer geworden ist weil der Mieter diesen nicht gemeldet hat, so wird wohl der Mieter für die Beseitigung aufkommen müssen. Vorausgesetzt natürlich der VM klagt und gewinnt.[/quote]

Kann man noch 14 Tage bevor die Wohnungsbegehung stattfindet, den Mangel noch melden oder lohnt sich das nicht mehr?
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schattenwelt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

....mal ne Frage....

was ist denn "gelegentliche Schimmelbildung"?
heisst das der Schimmel kommt und geht???
_________________
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treble
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter legt im laufenden Mietverhältnis häufig keinen Wert auf die Renovierung. Einige Gerichte meinen sogar, der Mieter müsse im laufenden Mietverhältnis nicht renovieren, sondern nur ausnahmsweise, wenn die Substanz gefährdet ist. Häufig stellt sich deshalb erst bei Auszug die Frage, ob der Mieter renovieren muß. Hat der Mieter die laufenden Schönheitsreparaturen versäumt, muß er sie spätestens beim Auszug nachholen.
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Kann man sich o. g. berufen?
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treble
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="schattenwelt"]....mal ne Frage....

was ist denn "gelegentliche Schimmelbildung"?
heisst das der Schimmel kommt und geht???[/quote]


Der Schimmel kommt meist im Herbst und Winter. Habe aber jedoch jetzt Abhilfe geschafft, in dem ich zu dieser Zeit einen Luftentfeuchter laufen lasse.
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schattenwelt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

treble hat folgendes geschrieben::
schattenwelt hat folgendes geschrieben::
....mal ne Frage....

was ist denn "gelegentliche Schimmelbildung"?
heisst das der Schimmel kommt und geht???



Der Schimmel kommt meist im Herbst und Winter. Habe aber jedoch jetzt Abhilfe geschafft, in dem ich zu dieser Zeit einen Luftentfeuchter laufen lasse.


....das mit dem Luftentfeuchter ist ja schön und gut, davon geht aber doch der Schimmel der ja schon da ist nicht weg, vor allem wenn Sie nicht renoviert haben.
Selbst wenn dem Vermieter egal wäre wann seine Mieter renovieren, dürfte er sich spätestens wenn er den Schimmel sieht dafür interessieren.
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