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Kaufen und Verkaufen kann so einfach sein, aber.....

 
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businessman61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 20:31    Titel: Kaufen und Verkaufen kann so einfach sein, aber..... Antworten mit Zitat

Guten Abend allerseits

ist es rechtens wenn A ( Privat oder Gewerblich ) dem Verbraucher also Endkunden ( B)etwas verkauft, ohne es vorher selbst gekauft zu haben.

Das heisst A verkauft B ein Auto ,kassiert, und kauft mit diesem Geld dann erst das Auto und übergibt es B.

Was darf A hier wenn überhaupt, und wie kann B hier klagen wenn er im nachhinein spitzkriegt , daß überteuert verkauft wurde.

Ich hoffe, ich spreche kein leidiges Thema, da mich dieses Problem ( B ) betrifft.

Leider.

mfg
Sali
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist rechtens. Das macht auch ein Versandhaus, wenn eine Bestellung eingeht. Oder ein Autohändler, wenn man ein Neufahrzeug bestellt.

Natürlich wird die Ware von Handelsstufe zu Handelsstufe teurer. Der Endkunde entscheidet selbst, ob er den Preis bezahlen will oder nicht.
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 15:10    Titel: Re: Kaufen und Verkaufen kann so einfach sein, aber..... Antworten mit Zitat

businessman61 hat folgendes geschrieben::
ist es rechtens wenn A ( Privat oder Gewerblich ) dem Verbraucher also Endkunden ( B)etwas verkauft, ohne es vorher selbst gekauft zu haben.


Natürlich ist das rechtens. Wo ist das Problem?
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 16:18    Titel: Re: Kaufen und Verkaufen kann so einfach sein, aber..... Antworten mit Zitat

OS hat folgendes geschrieben::
businessman61 hat folgendes geschrieben::
ist es rechtens wenn A ( Privat oder Gewerblich ) dem Verbraucher also Endkunden ( B)etwas verkauft, ohne es vorher selbst gekauft zu haben.


Natürlich ist das rechtens. Wo ist das Problem?

Das als Privatperson zu machen, wäre wohl etwas problematisch. Das richt schon sehr nach gewerblich.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst war ja danach gefragt, ob es rechtens ist.

Ob eine Tätigkeit gewerblich oder nicht gewerblich ist, ist eine ganz andere Frage.

Das hat aber mit rechtens nichts zu tun. Winken
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Zunächst war ja danach gefragt, ob es rechtens ist.

Ob eine Tätigkeit gewerblich oder nicht gewerblich ist, ist eine ganz andere Frage.

Das hat aber mit rechtens nichts zu tun. Winken

Jepp, der Frager hat aber ausgedrücklich geschrieben (privat oder gewerblich). Und unter Umständen, wäre so ein Verkauf an gewisse Auflagen gebundne, die man als Privatperson nicht erfüllen kann.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::

Und unter Umständen, wäre so ein Verkauf an gewisse Auflagen gebundne, die man als Privatperson nicht erfüllen kann.


Nicht unbedingt, wenn es nur einmal geschieht, ist es nicht gewerblich!!!
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Und unter Umständen, wäre so ein Verkauf an gewisse Auflagen gebundne, die man als Privatperson nicht erfüllen kann.


Und was für Umstände sollten das sein?
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Pünktchen hat folgendes geschrieben::

Und unter Umständen, wäre so ein Verkauf an gewisse Auflagen gebundne, die man als Privatperson nicht erfüllen kann.


Nicht unbedingt, wenn es nur einmal geschieht, ist es nicht gewerblich!!!


Nein. Wenn es nur einmal ohne Wiederholungsabsicht geschieht ist es nicht gewerblich.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Pünktchen hat folgendes geschrieben::

Und unter Umständen, wäre so ein Verkauf an gewisse Auflagen gebundne, die man als Privatperson nicht erfüllen kann.


Nicht unbedingt, wenn es nur einmal geschieht, ist es nicht gewerblich!!!


Nein. Wenn es nur einmal ohne Wiederholungsabsicht geschieht ist es nicht gewerblich.

Darum schrieb ich ja, "nicht unbedingt" und nicht auf keinen Fall. Winken
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