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Internetformular bzw Abstimmung Rechtskräftig ?

 
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Dude
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 22:37    Titel: Internetformular bzw Abstimmung Rechtskräftig ? Antworten mit Zitat

Hi @ll, ich habe da ein kleines Problem worauf ich irgendwie keine Antwort finde, also dachte ich mir schilderst du das Prob mal in diesen Forum und schaust ob hier jemand ne Idee hat.

Also gehen wir mal davon aus jemand erstellt eine Internetpräsentation wo man ein Formular runterladen kann und ausdrucken kann, diese Formular kann man jedoch auch Online ausfüllen und das ist das Wichtige daran.

Sagen wir mal es geht darum eine Abstimmung zu machen gegen Hartz4 (nur ein Beispiel) und ich habe einerseits schriftliche Unterschriften von Personen die das Formular ausgefüllt haben und an meine Adresse geschickt haben.
Diese schreiben wären ja vor Gericht Rechtskräftig da es auf einer schriftlichen Basis läuft.

Nun kommen wir zu den Online Formular, wenn das Formular eine Person ausfüllt und als bestätigung seine Personalausweissnummer angibt oder den Personalausweis einscannt als beweis dafür das er auch an der Abstimmung teilgenommen hat und seine Stimme abgegeben hat und das nicht widerholt tätigen kann.

Wäre durch die Personalausweissnummer oder durch einen Scan des Personalausweises diese Abstimmung Rechtskräftig ? Würde das als Beweis anerkannt werden oder würden die Richter bei so etwas eher nicht anerkennen wegen Fakes ? Scans kann man ja Faken und Perso-Nr auch, falls das der Fall wäre gibt es irgendeine Möglichkeit das Rechtskräftig laufen zu lassen ohne auf einer schriftlichen Basis zurückzugreifen ?

Bedanke mich schonmal für eure Antworten und hoffe das mir hier weitergeholfen werden kann.

Schöne grüße
Dude
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 10:17    Titel: Re: Internetformular bzw Abstimmung Rechtskräftig ? Antworten mit Zitat

Dude hat folgendes geschrieben::
Sagen wir mal es geht darum eine Abstimmung zu machen gegen Hartz4 (nur ein Beispiel) und ich habe einerseits schriftliche Unterschriften von Personen die das Formular ausgefüllt haben und an meine Adresse geschickt haben.
Diese schreiben wären ja vor Gericht Rechtskräftig da es auf einer schriftlichen Basis läuft.


Inwieweit sollen denn solche "Abstimmungen" in irgendeiner Form "rechtskräftig" sein?
Für wen sollte das Ergebnis einer solchen Abstimmung rechtlich bindend sein?
In welchem Zusammenhang und vor welchem Gericht wollen Sie denn einen gerichtlichen "Beweis" erbringen, daß ein Abstimmungsergebnis so oder so ausgegangen ist?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 23:01    Titel: Re: Internetformular bzw Abstimmung Rechtskräftig ? Antworten mit Zitat

Zitat:
Inwieweit sollen denn solche "Abstimmungen" in irgendeiner Form "rechtskräftig" sein?

Die Stimmen der Personen die auf einer Internetseite abgestimmt haben sollen als Bewiesen anerkannt werden, also wenn z.B Max Muster seine Stimme abgibt sollte der Richter diese Stimme als nachgewiesen interpretieren.

Zitat:
Für wen sollte das Ergebnis einer solchen Abstimmung rechtlich bindend sein?

Wie gesagt sollte die Stimme einfach nur als nachgewiesen anerkannt werden, stell dir z.B vor man würde von Haustür zu Haustür gehen und Unterschriften sammeln, das jetzt nur Online und die Unterschriften wären dann die Nummer des Personalausweises.

Zitat:
In welchem Zusammenhang und vor welchem Gericht wollen Sie denn einen gerichtlichen "Beweis" erbringen, daß ein Abstimmungsergebnis so oder so ausgegangen ist?

Ich möchte hier anmerken das ich mich selber nicht mit Jura auskenne und dieses Fach für sehr verzwickt halte, daher kann ich Ihnen darauf noch nichtmals eine Antwort zukommen lassen, ich denke das würde ich dann den Rechtsanwalt überlassen wo er den Antrag stellt Winken

Also wie gesagt, man kann sich das ungefähr so vorstellen als ob man Unterschriften gegen eine oder für eine Aktion, politische Ansicht etc sammeln möchte, diese jedoch übers Internet erfassen möchte.

Da ja im Internet viel gefälscht werden kann bin ich mir bei Scans und Nr vom Personalausweis noch nichtmal so sicher das es möglich wäre.

Wie groß wären meine Chancen vor Gericht mit entsprechenden Rechtsanwalt wenn die Stimmen folgendermasen gesammelt werden:

Bürger trägt sich in einen Formular ein, nachdem er es abschickt wird er per Post benachrichtig. In diesen Schreiben befindet sich nun auch ein "Sicherheitscode" welcher auf seinen Namen und Adresse festgesetzt wurde, er kann nun ausschließlich mit diesen Code seine Stimme abgeben, ohne Code geht nix.

Wenn er nun ein zweites mal abstimmen möchte ist das nicht möglich da sein Name und seine Adresse, sowie sein zuständiger Sicherheitscode bereits in der Datenbank enthalten sind.

Wäre für Hilfe wirklich dankbar, weiss sonst nicht wo ich an die Infos komme ohne vorher bei nen Rechtsanwalt vorbeizuschauen um dann warscheinlich noch seine Zeit zu verschwenden und auch die meiner.

Danke schonmal für dein Posting, hoffe konnte es nun besser erklären, aber wie gesagt bitte nicht zu tiefgehend werden, kenn mich mit Jura nicht so gut aus Winken

Greetz
Dude
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 11:39    Titel: Re: Internetformular bzw Abstimmung Rechtskräftig ? Antworten mit Zitat

Sie haben das Grundproblem immer noch nicht erkannt:

Wofür nutzt es überhaupt etwas, ob eine bestimmte Unterschrift "echt" oder "gefälscht" ist bei einer solchen "Abstimmung"?
Es gibt mit wenigen Ausnahmen (Volksbegehren) keine rechtlich bindenden "Abstimmungen", die Sie irgendeinem "Richter" vorlegen können/müssen.

> sollte der Richter diese Stimme als nachgewiesen interpretieren

Was haben Sie eigentlich vor? Welcher Richter sollte sich vom Ergebnis einer von Ihnen durchgeführten Abstimmung beeinflussen lassen?

Das von Ihnen beschriebene Postverfahren dürfte für Ihre Absichten wohl ausreichend sein (noch besser wäre "echtes" PostIdent, bei dem auch die wirkliche Identität überprüft wird - bei Ihrem Verfahren könnte auch Herr Müller im Namen seiner im Haus wohnenden Frau abstimmen).
Allerdings nützt es Ihnen wohl ohne eine "echte" Unterschrift nichts, denn ob der "Richter" dann Ihrer "Datenbank" glaubt, daß wirklich niemand zweimal abgestimmt hat...
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