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Bezahlt, aber nur leeren Karton bekommen

 
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fortytwo
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Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.08.05, 23:51    Titel: Bezahlt, aber nur leeren Karton bekommen Antworten mit Zitat

Hallo!

Ein etwas unschönes Erlebnis vor zwei Wochen treibt mich hier her. Ich kaufte in der Hannoveraner Innenstadt bei einem kleineren Computerhändler eine Fernsehkarte für den Rechner. Nach dem Bezahlen stiegen meine Freundin und ich in ihr Auto und fuhren nach Hause. Ich war neugierig auf die Neuerwerbung und öffnete die Verpackung. Zu meiner Überraschung fehlte das wichtigste im Karton: Die PCI-Karte war nicht dabei. Wir wendeten an der nächsten Ampel und waren ca. 10 Minuten nach verlassen des Geschäfts wieder dort. Ich reklamierte und nach einigem Herumlaufen eines Angestellten wurde ich aufgefordert eine eidesstattliche Versicherung auszufüllen, was ich auch tat.

Eine genauere Untersuchung der Verpackung brachte zum Vorschein, daß beide Siegel (runde Plastikaufkleber) gebrochen waren - eines von mir, was man an deutlichen Fingernägelspuren sehen kann, das andere war mit einem Messer durchtrennt. Man sagte mir, daß man sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen würde und mich dann binnen 3 Werktagen anrufen wolle. Leider ist dies bis heute nicht geschehen und auch auf mehrere Mails wurde leider nicht reagiert.

Meine Fragen nun:

1. der Verkäufer argumentierte, daß es meine Pflicht als Kunde sei, zu überprüfen, ob alles im Karton ist. Mir wurde vom Verkäufer beim Kauf nicht der Inhalt gezeigt.

2. Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus? Meine Freundin war beim Öffnen der Verpackung dabei und kann das Fehlen der Karte bezeugen.

Morgen werde ich noch einmal versuchen telefonisch Kontakt aufzunehmen, sollte das nichts bringen setze ich einen Brief auf und versende ihn Montag als Einschreiben.

3. Ist eine Frist über 5 Werktage angemessen?

Ich bin etwas ratlos. Ich glaube nicht, daß sich für 63€ Gerichte beschäftigen und Anwaltskosten würden auch ein vielfaches des Kaufpreis betragen (ich bin nicht rechtschutzversichert).

4. Lohnt ein juristisches Vorgehen?


Danke für jede Hilfe!
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