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Verfasst am: 06.08.05, 00:34 Titel: ERBE POLEN;LICHTENSTEIN;SCHWEIZ BEI OFFENLEGUNG VERSCHWIEGEN
HALLO,
ICH HÄTTE DA MAL EINE FRAGE:
WAS KANN ICH MACHEN; HABE FESTSTELLT, DASS MEINE MUTTER, DIE BEREITS
DAS GESAMTE ERBE IN DER SCHWEIZ OHNE MEINES WISSENS AUF MEINE BEIDEN BRÜDER ÜBERSCHRIEBEN HAT ( SIE VORERBIN, 3 KINDER NACHERBEN), WELCHES SIE ABER VOR DEM GERICHT(DEUTSCHLAND) VERSCHWIEGEN HAT.
EBENSO VERSCHWIEGEN HAT SIE, DASS SIE EINFACH MEINEN NAMEN IN DER POLNISCHEN PRIVATSTIFTUNG (FAMILIENSTIFTUNG; BEI DER ICH GRÜNDUNGSMITGLIED WAR GESTRICHEN UND GELÖSCHT HAT OHNE MEINES WISSENS:
LEIDER HABE DAS ERST JETZT HERAUSGFINDEN KÖNNEN; DA ICH HIER IN DEUTSCHLASND AUF MEIN PFLICHTTEIL KLAGE:
BEI DER OFFENLEGUNG HAT SIE ABSICHTLICH DIESE TATSACHEN VERSCHWIEGEN, TEILE IN DEUTSCHLAND EBENSO UND SELBSTVERSTÄNDLICH AUCH IM AUSLAND:
GIBT ES DA EINEN PARAGRAPHEN WEGEN VERSCHLEPPUNG ODER SO WAS? UND WO STELLE ICH DIE ANZEIGE?
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