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Verfasst am: 06.08.05, 13:37 Titel: Hund löst sich im Garten, Beleidigung folgt
Hallo. In unseren Garten lösen sich oft Hunde. Gestern haben wir dann eine Frau erwischt, die seelenruhig dabeistand, wärend ihr Hund in unseren Garten urinierte. Mein Vater ist daraufhin ausgerastet und hat die Frau als Schwein bezeichnet. Um einer eventuellen Anklage wegen Beleidigung vorzubeugen, fotografierten wir daraufhin die triefenden Blätter des Busches, auf den der Hund uriniert hatte. Außerdem schnitten wir eine Probe der nassen Blätter ab. Ginge die Bezeichnung als Schwein in diesem Fall als Beleidigung durch, und würden unsere Beweise für das Urinieren des Hundes eine Beleidigung rechtfertigen oder wenigstens strafmildernde Umstände schaffen?
Vielen Dank im Vorraus.
Analog zu Katzen, deren Freilauf auch zu dulden ist, gehört das Pinkeln = Markieren durch Rüden imho zu den natürlichen, nicht abstellbaren Verhaltensweisen, die man zu dulden hat. Zumal es keine größeren Schäden verursacht, denn die Urinmenge ist nur sehr gering.
Ausnahmen: Orte mit regelmäßigem, häufigem Hundebesuch, z.B. die Büsche vor einer Tierarztpraxis. Die können schon mal Schaden nehmen, weil die von jedem Rüden, der da rein oder rausgeht, bepinkelt werden. Aber das sind wirklich Ausnahmesituationen, die es im normalen Alltag nicht gibt.
Die Frage ist: pinkelt der Hund in den Vorgarten / Garten, da hat ein fremder Hund nämlich nichts zu suchen, oder bepinkelt er die Büsche, die gegen öffentliches Terrain (Bürgersteig z.B.) abgrenzen? Letzteres muss m.E. geduldet werden.
Für Hundehaufen gilt das natürlich nicht. Das ist eine größere und dauerhafte Belästigung, die nicht nur vom Halter problemlos beseitigt werden kann, man kann einen Hund auch ohne weiteres dazu erziehen, dass er nicht auf Rasen, in Vorgärten und auf Bürgersteige zu kacken hat. Einem Rüden das Markieren abzugewöhnen wäre m.E. hingegen eine schädliche Vergewaltigung seiner natürlichen Instinkte.[/i]
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