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Beschädigung Holzfußboden

 
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lovelysun
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Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 14:06    Titel: Beschädigung Holzfußboden Antworten mit Zitat

Hätte ein Vermieter das Recht auf Schadenersatz, wenn die Mieterin den Holzfußboden mit Pfennigabsätzen, auch nach mehrfacher Aufforderung es zu unterlassen, beschädigt?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit mir bekannt ist, in Wohnräumen schon. In Gewerberäumen wäre dies was anderes.
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GChestwick
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu gibt es meines Wissens unterschiedliche gerichtliche Stellungnahmen, oder ist das eine höchstrichterliche Entscheidung, daß Spuren von Pfennigabsätzen in Holzfußböden bei Wohnraum keine Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs i.S.d. § 538 BGB sind?

Zudem ließe sich hier auch differenzieren: Handelt es sich um den Flur, dürfte ein vertragsgemäßer Gebrauch durch Betreten mit Stöckelschuhen noch naheliegen, bei anderen Wohnräumen mag man dann schon streiten...
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GChestwick
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu gibt es meines Wissens unterschiedliche gerichtliche Stellungnahmen, oder ist das eine höchstrichterliche Entscheidung, daß Spuren von Pfennigabsätzen in Holzfußböden bei Wohnraum keine Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs i.S.d. § 538 BGB sind?

Zudem ließe sich hier auch differenzieren: Handelt es sich um den Flur, dürfte ein vertragsgemäßer Gebrauch durch Betreten mit Stöckelschuhen noch naheliegen, bei anderen Wohnräumen mag man dann schon streiten...
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
oder ist das eine höchstrichterliche Entscheidung, daß Spuren von Pfennigabsätzen in Holzfußböden bei Wohnraum keine Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs i.S.d. § 538 BGB sind?


m.E. sind sie das.
Mir ist aber kein Urteil bekannt.
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GChestwick
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
m.E. sind sie das.


Dann aber gibt es kein Vertretenmüssen und folglich auch keinen Schadensersatz. Es gibt aber wohl tatsächlich Urteile, die das anders sehen: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsfragen/parkettboden.htm

Insoweit ist natürlich auch zu berücksichtigen, wie stark die Beschädigungen sind. Normales Gehen über den Boden mit Stöckelschuhen würde ich in allen Räumen als vertragsgemäßen Gebrauch ansehen, auch wenn es Spuren hinterläßt. Tango tanzen oder gar Flamenco könnte dagegen eine anderen Bewertung rechtfertigen.

Also das alles kommt wohl doch sehr auf den Einzelfall und zuguterletzt auch auf den Richter an, der mit dem Fall betraut wird. Im Zweifel würde ich also lieber den Boden schonen, soweit das nicht als völlig unzumutbare Einschränkung meiner Lebensqualität erscheint, die Schuhe im Flur auszuziehen.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist was von mir falschrum rübergekommen:
Ich behaupte, dass die Mieterin für die Schäden schadenersatzpflichtig ist.
Das Herumlaufen mit Pfennigabsätzen in einer Mietwohnung halte ich für ganz und gar KEINE vertragsgemässe Nutzung (Wer läuft zuhause auch schon so rum?).
Ich bin auch der Meinung, dass dies schon einmal so gerichtlich entschieden wurde, weiß aber nicht, wo und wann.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Artikel vom Mietverein:

Dort heißt es u.a.:

" Eine entsprechende Verpflichtung des Mieters würde allenfalls dann in Betracht kommen, wenn der Parkettboden durch vertragswidrigen Gebrauch beschädigt bzw. instandsetzungsbedürftig ist."

Vom Sinn her ist mir das klar, aber muß der Mieter auch dann Schadensersatz leisten, wenn z.b.die Lebensdauer des Bodens weit überschritten ist ?

Einerseits vertragswidrige Schäden durch den Mieter, andererseits ist der Parkettboden allerdigs schon z.b. 30 Jahre alt.

Muß der MIeter trotzdessen haften, obwohl der Parkettboden sein Lebensende schon weit überschritten hat ?

Ich meine , nein.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

30 Jahre ist für einen Parkettboden aber kein Alter. Ich kenne Parkettböden in einem Wohnhaus, die jetzt 110 Jahre alt sind und sicher noch 50 Jahre durchhalten, wenn es das Haus tut (das dürfte aber WEIT über Durchschnitt liegen). Allerdings müssen sie alle 15-20 Jahre abgeschliffen und neu versiegelt werden. Das ist sicher, was du meinst. In dem Fall muss eben eine "alt für neu"-Abrechnung gemacht werden. Das kann dann bedeuten, dass der Mieter nichts bis fast nichts zu zahlen hat. Aber es gibt keine feste Regel, wann ein Boden als abgenutzt zu betrachten ist, nur Richtwerte. Im Zweifels- und Streitfall wäre durch einen Sachverständigen zu klären, wie die tatsächliche Nutzungsdauer im Einzelfall für diesen Boden ausgesehen hätte. Eventuell ist er ja in den letzten 30 Jahren so pfleglich behandelt worden, dass kaum Abnutzungserscheinungen da waren (bevor DU gekommen bist Winken ).
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Bodenbelag aus Parkett ist erfahrungsgemäß alle 15 bis 20 Jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln.
(LG Wiesbaden WM 91, 540) ; nach anderen Angaben alle 12 bis 15 Jahre
(AG Köln WM 84, 197). Das ist Aufgabe des Vermieters. Eine Formularklausel im Mietvertrag, die diese Arbeiten dem Mieter auferlegt, ist unwirksam.
(LG Berlin NJWE-MietR 96, 266 ; LG Köln WM 94, 199)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: Abschleifen und Versiegeln zählen auch nicht zu den Schönheitsreparaturen (LG Berlin GE 92, 677 ; LG Hamburg WM 90, 115 ; AG Bergisch Gladbach WM 97, 211 : AG Köln WM 95, 312) .
Beim Auszug des Mieters entsteht häufig Streit, wer für Druckstellen, Kratzer, Flecken oder Ähnliches verantwortlich ist. Für Schäden die auf einer normalen Abnutzung beruhen, muss der Mieter nicht eingestehen, weil ein Parkettboden im Laufe der Mietzeit mehr oder weniger zwangsläufig kleinere Beschädigungen davonträgt. Diese sind als übliche Gebrauchsspuren anzusehen. Bemängelt der Vermieter etwa, das der Parkettboden kleinere Kratzer und Druckstellen hat, muss der Mieter dafür nicht haften. Für größere Beschädigungen kann der Vermieter hingegen Schadensersatz verlangen. Wenn z.B. aus Unachtsamkeit ein schwerer Gegenstand fallen ließ und dadurch Dellen entstanden sind ist dieses keine normale Abnutzung mehr. Bei der Berechnung des Schadens ist ein Abzug „neu für alt „ vorzunehmen. Ist der Parkettboden ohnehin verbraucht oder seit längerer Zeit (vgl. oben) nicht abgeschliffen worden, steht dem Vermieter womöglich kein Schadensersatz zu. (LG Wiesbaden WM 91, 540)
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dann mal folgendes Szenarium.

Ein Mieter zieht in eine Wohnung ein, in der Parkettboden verlegt ist. Der Boden weist zu Beginn keine Beschädigungen auf. Der Mieter mag aber kein Parkett und verlegt auf den Parkettboden nun Auslegeware.

Der Mieter wohnt z.b. 40 Jahre in der Wohnung. Nun wird aus welchen Gründen auch immer die Wohnung frei.

Der Teppichboden, der vom Mieter verlegt wurde, wird entfernt.

Nun stellt sich heraus, daß in früheren Zeiten mal Teppich stellenweise auf dem Parkettboden verklebt wurde (z.b. an den Ränder oder sogar großflächig !!! ). Durch das entfernen des Teppichs ist der Parkettboden natürlich durch Klebereste beschädigt, die nicht so einfach entfernt werden können. Der Boden muß abgeschliffen werden.

Muß hierfür der MIeter geradestehen ?

Einerseits hat er die Klebereste verursacht, anderseits den Boden über die 40 Jahre geschont, dadurch das Teppich verlegt war. D.h. es sind keinerlei Laufspuren vorhanden, sondern "nur" Klebereste, die aber genauso schlimm sind.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gibt's ein Dankeschön für die gute Pflege und eine Schadenersatzforderung für die Kleberreste.
Das der Mieter den Boden geschont hat, kann ihm nicht irgendwie "gutgeschrieben" werden (Drei Dellen vermieden, zwei Dellen verursacht, macht eine Delle gut). Für's Schonen gibt's also kein Geld zurück Winken
(Sollte der Mieter übrigens auf die Idee kommen, dann doch noch mal auf die Schnelle die 40 Jahre Laufspuren nachholen zu wollen, fiele das nicht auch mehr unter "normale" Abnutzung)
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Das der Mieter den Boden geschont hat, kann ihm nicht irgendwie "gutgeschrieben" )


Ja genau, denn der Mieter ist zu einem pfleglichen Umgang verpflichtet. Dieser Mieter war eben sehr sorgsam Smilie
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