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Mängel vor Gericht erst beweisen?

 
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dp75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 17:47    Titel: Mängel vor Gericht erst beweisen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Ich habe bei meinen Vermieter eine Mängelanzeige aufgrund von versch. Mängeln(Mängel wurden von mir schriftl festgehalten) in meiner Whg. gemacht.Diese in schriftl. und mündlicher Form.Diese wurden unter anderen von Ihm selbst und von seiner hier vor Ort beschäftigte Verwalterin begutachtet.Darauf hin habe ich in auch schriftlich aufgefordert diese Mängel zubeheben sonst mache ich von meinen Anspruch auf Mietminderung gebrauch.Darauf hin bekam ich eine Antwort Folgenden Textes.
In Bezug auf Ihr Mängelanzeige teilen wir mit das Sie laut BGH Urteil AZ: VIII ZR 216/04 erst eine Mietminderung gelten machen könnenwenn Sie als Mieter die Mängel vor Gericht bewiesen haben!!!
Desweitern warten wir auf Antwort wann wir die tatsächlichen Mängel beseitigen können.
So nun meine Frage muß ich vor gericht diese Mängel erst beweisen bevor ich Mietminderung machen darf?(evtl BHG Urteil dazu )Wie kann ich nun vorgehen da mir sonst weiter Kosten entstehen zwecjks gerichtlichen Beweis! Frage
Mfg Dp75 Frage
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist (natürlich) völlig falsch.
Das besagte Urteil beschäftigt sich mit der Möglichkeit des Vermieters, in einem „Urkundenprozess“ zunächst die Zahlung der vollen Miete durchzusetzen und den Mieter so zu zwingen im „Nachverfahren“ die behaupteten Mängel „richtig“ gerichtlich zu beweisen. Es handelt sich einfach ausgedrückt um Prozesstaktik. Im Kern wird es dem Vermieter so leichter gemacht, gegen unberechtigte Mietminderungen vorzugehen, da u.a. eine Umkehr der Beweislast stattfindet. Klagen muss hier aber immer noch der Vermieter (es ginge auch gar nicht anders). Die Behauptung, der Mieter müsse erst vor Gericht, ist falsch.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1a7da9dc0d672ac21bffaf6ef9de8141&nr=32873&linked=pm&Blank=1

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=ecac78d261abac6a3df3e3b82e6ed96d&nr=32874&pos=0&anz=1

Allerdings ist zu sagen, dass natürlich IMMER das Risiko besteht, vom Vermieter verklagt zu werden - und den Prozess auch zu verlieren.
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