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Fahrrad gestohlen worden, Frage wegen Kaufpreis

 
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Tracid
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 20:17    Titel: Fahrrad gestohlen worden, Frage wegen Kaufpreis Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Frage:

Mein Fahrrad verschwand vor einen Monat am Bahnhof und tauchte bisher nicht mehr auf.
Dies habe ich sofort auch der Polizei gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt erstattet!
Das Fahrrad habe ich ordnungsgemäß abgeschlossen an einem Fahrradständer. Ich habe der Polizei Rechnung, Rahmennummer etc. alles mitgeteilt sowie alle Anleitungen vorgezeigt.

Ich habe das Fahrrad nichtmal ein Jahr und bin dringend drauf angewiesen.
Ich habe "nur" 410€ bezahlt inkl. Ständer etc. weil zum Zeitpunkt des Kaufes eine Rabattaktion war.

Eigentlicher Preis ist aber 675€ inkl. Ständer etc. gewesen ohne Rabett.
Dasselbe Fahrrad kostet im Handel 599€ immer noch ohne Ständer etc.

Muss die Versicherung mir den bezahlten Betrag von 410€ erstatten oder 675€ soviel wie das Fahrrad ohne die Rabatt Aktion kostete und auch immer noch so teuer im Handel ist inkl. Ständer etc.?

Weil für 410€ bekomme ich dasselbe Rad nicht mehr im Handel und meins was gestohlen wurde war sehr gepflegt und neuerwertig.

Auf der Rechnung steht auch der Preis ohne den Rabatt drauf, also die unverbindliche Preisempfehlung und der Rabattbetrag den ich bezahlt habe.
Also komplett alles aufgelistet!

Zudem was ich auch wissen würde:
Sollte das Fahrrad gefunden werden bzw. wieder auftauchen und die Versicherung hat mir das Geld für das gestohlende bereits erstattet, dann muss ich das Geld doch zurückbezahlen oder?


Ich hoffe einer weiß Bescheid!

Danke!
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Tracid,

versichert sind Sachen zu ihrem Wiederbeschaffungswert, also zu dem Preis, der heute für ein gleichwertiges Fahrrad zu zahlen ist.

Man lässt sich vom Händler bestätigen, dass der damalig gezahlte Kaufpreis von 410 EUR nur aufgrund einer Rabatt-Sonderaktion zustandekam und dass ein gleichwertiges Fahrrad heute 600 oder 700 EUR (soviel es eben ist) kostet. Das müsste ausreichend sein.

Wenn das Fahrrad wieder aufgefunden wird: hier gibt es eine Frist von einem Monat nach Auszahlung der Entschädigung. Wenn das Fahrrad danach wiederbeschafft wird, dürfte es keine Probleme geben.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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