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Ein PKW kollidiert mit einem Dritten, die Sachlage ist eigentlich klar und
führte zu keinen Diskussionen, dass der Dritte verantwortlich ist, der mutmasslich Geschädigte lässt sich die notwendigen Angaben zukommen und bekommt von dessen
Versicherer entsprechende Unterlagen.
Jetzt macht den m.m. Geschädigten aber ein Bekannter darauf aufmerksam, dass ja der Dritte sich anders entschieden haben könnte und selbst noch Forderungen stellt und
sich der m.m. Geschädigte sicherheitshalber seine KFZ-Versicherung informieren sollte.
Der m.m. Geschädigte hat sich mal die Vers.-Bedingungen angesehen, dort steht geschrieben, dass jeder Schaden innerhalb einer Woche gemeldet werden muss, der
Versicherer bei Schäden bis 550 Euro auf eine solche verzichtet wenn man den
Vorgang selbst klären möchte. Ansonsten wird auf Leistungsbefreiung bei
verspäteter Anzeige und hier je nachdem ob fahrlässig oder grob fahrlässig
auf leistungsbefreiende Beträge von 2500,- bzw. EUR 5000,- verwiesen.
Es ist wie gesagt eine theoretische Frage da der Unfallgegner gegenüber dem m.m. Geschädigten keine Forderungen geltend gemacht hat, aber gesetzt den Fall er tut dies und der m.m. Geschädigte hat diesen Schaden nicht seiner Versicherung angezeigt, wird diese dann die Leistung zu o. g. Bedingungen verweigern komplett? teilweise?
Abgeleitet hiervon einmal, ist diese Klausel denn bindend? Der m.m. Geschädigte hat seinerVersicherung zwar keine Gelegenheit gegeben vom Schaden Kenntnis zu
erlangen, und somit gegen eine Klausel verstoßen,seine Prämie aber
ordnungsgemäß entrichtet und durch diese Missachtung hat sich bei einem
reinen Sachschaden auch kein Nachteil für seine Versicherung ergeben, würde
das letztendlich auch dann von der Versicherung gewichtet werden?
Abschließend, sollte der m.m. Geschädigte diesen Schaden jetzt dennoch verspätet anzeigen, oder da eh schon die Frist überschritten habe, hiervon absehen??
solange der schaden selbst nachvollziehbar ist (d.h. also noch nicht repariert, bzw. mit z.b. fotos ausreichend(!) festgehalten) ist es kein problem, einen schadenfall später zu melden. dem versicherer entstehend dadurch dann ja keine nachteile...
was anderes ist es, wenn das fahrzeug nun schon repariert ist, und keine beweise zum schadenumfang und hergang mehr vorliegen...dann wurde dem versicherer jede möglichkeit genommen, den schaden zu prüfen und kann sich auf leistungsfreiheit berufen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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