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Verfasst am: 07.08.05, 16:55 Titel: GmbH Insolvenz - Titel erhalten - was sagt die Zukunft ?
Hallo ihr Lieben,
folgender Fall:
A wurde vom Insolvenzverwalter die betroffene Summe in Höhe von x zugesprochen.
Bisher wurde ein dreisstellige Summe die zu verteilen ist ermittelt.
Der IV hat eine Überschuldung seit Anfang 2002 festgestellt, der GF hat dennoch weitergemacht, das Geld für seine privaten Anschaffungen verprasst und die letzten Gläubiger gingen leer aus!!! Der Gf hat die Insolvenz erst im September 2004 angemeldet!!
Wie kommt A nun an das ihr zugeteilte Geld?
Wenn der IV laut Abschlussbericht auf eine 3stellige Summe kommt, es über 30 Gäubiger gibt?
Ist hier eine Strafanzeige sinnvoll etwas wegen Betruges / betrügerischer Konkurs?
Oder ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch bzw. gibt der IV die Nachricht an diese damit intensiver geforscht werden kann?
weiß hier niemand wie es nun weitergeht bzgl. obiger Fallvariante?
Wenn der IV eine Veschuldung Anfang 2002 feststellte, der GF die Insolvenz erst unter massiven Druck im September 2004 anmeldete!
Wie können die Gläubiger dennoch an ihr Geld kommen?
Strafanzeige stellen? Haftet der GF nicht automatisch persönlich weil er zu spät die Insolvenz anmeldete? Folgt dies auf dem Weg des zivilrechtlichen SchadErsatz Anspruches?
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