Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - GmbH Insolvenz - Titel erhalten - was sagt die Zukunft ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

GmbH Insolvenz - Titel erhalten - was sagt die Zukunft ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Aurora
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 16:55    Titel: GmbH Insolvenz - Titel erhalten - was sagt die Zukunft ? Antworten mit Zitat

Hallo ihr Lieben,

folgender Fall:

A wurde vom Insolvenzverwalter die betroffene Summe in Höhe von x zugesprochen.
Bisher wurde ein dreisstellige Summe die zu verteilen ist ermittelt.

Der IV hat eine Überschuldung seit Anfang 2002 festgestellt, der GF hat dennoch weitergemacht, das Geld für seine privaten Anschaffungen verprasst und die letzten Gläubiger gingen leer aus!!! Der Gf hat die Insolvenz erst im September 2004 angemeldet!!


Wie kommt A nun an das ihr zugeteilte Geld?
Wenn der IV laut Abschlussbericht auf eine 3stellige Summe kommt, es über 30 Gäubiger gibt?

Ist hier eine Strafanzeige sinnvoll etwas wegen Betruges / betrügerischer Konkurs?

Oder ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch bzw. gibt der IV die Nachricht an diese damit intensiver geforscht werden kann?

Danke im voraus für Anregungen Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Aurora
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 16:56    Titel: betrügerischer Bankrott Antworten mit Zitat

Hallo,

weiß hier niemand wie es nun weitergeht bzgl. obiger Fallvariante?

Wenn der IV eine Veschuldung Anfang 2002 feststellte, der GF die Insolvenz erst unter massiven Druck im September 2004 anmeldete!

Wie können die Gläubiger dennoch an ihr Geld kommen?

Strafanzeige stellen? Haftet der GF nicht automatisch persönlich weil er zu spät die Insolvenz anmeldete? Folgt dies auf dem Weg des zivilrechtlichen SchadErsatz Anspruches?

Wer hätte hier ein paar Anregungen?


Vielen Dank schon mal im voraus Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.