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Ich habe einen Rechner bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft, Kostenpunkt betrug 299 Euro. Das Gerät wurde mir geliefert, funktionierte jedoch nicht. Ich setzte mich mit dem Händler per email auseinander und er sagte, ich solle den Rechner samt Beschreibung der Fehlfunktion einschicken und die Versandkosten selbst tragen, in meinem konkreten Fall betragen hier die Versandkosten 14 Euro.
Frage: Muss ich die Versandkosten tragen? Ich bin mir sicher, dass er sie zu tragen hat, da er Händler ist und im Sinne des Fernabfragegesetzes, Versandkosten für Produkte über 50 Euro vom Verkäufer zu tragen sind.
Ich habe einen Rechner bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft, Kostenpunkt betrug 299 Euro. Das Gerät wurde mir geliefert, funktionierte jedoch nicht. Ich setzte mich mit dem Händler per email auseinander und er sagte, ich solle den Rechner samt Beschreibung der Fehlfunktion einschicken und die Versandkosten selbst tragen, in meinem konkreten Fall betragen hier die Versandkosten 14 Euro.
Frage: Muss ich die Versandkosten tragen? Ich bin mir sicher, dass er sie zu tragen hat, da er Händler ist und im Sinne des Fernabfragegesetzes, Versandkosten für Produkte über 50 Euro vom Verkäufer zu tragen sind.
Stimmt meine Annahme- oder stimmt sie nicht?
Die Versandkosten sind immer vom Händler zu tragen, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist.
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