Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Konto für Rentner, trotz negativer Schufa?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Konto für Rentner, trotz negativer Schufa?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Elmond
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.05.05, 12:01    Titel: Konto für Rentner, trotz negativer Schufa? Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Vater (73 Jahre) hatte einen Kredit bekommen den er nie hätte bekommen dürfen. Dadurch musste er letztendlich Haus und Grundstück verkaufen, was aber immer noch nicht gereicht hat die Bank ganz auszuzahlen. Soviel zur Vorgeschichte und wer Schuld hat will ich jetzt garnicht beurteilt haben. Fakt ist er steht in der Schufa und der damilige Bankberater meinte, dass er meinem Vater da ordentlich einen Reinwürgen würde.

Und das hat der "nette" Bankberater wohl auch geschaft. Denn das Problem ist, dass mein Vater nun nicht mal ein Habenkonto bekommt. Und 5 Euro pro Überweisung ohne Konto kann er sich einfach nicht Leisten. Mein Vater hat ein regelmässiges Einkommen (seine Rente).

Die letzten zwei Jahre hat mein Vater seine Überweisungen über ein von mir eingerichtetes Habenkonto der (Wortsperre: Firmenname) ausgeführt. Allerdings will die (Wortsperre: Firmenname) nun plötzlich keine Überweisungen meines Vaters mehr ausführen. Obwohl es uns damals die Postbankberaterin empfohlen hatte (ich Kontoinhaber, Vater Weisungsbefugt).

Meine Frage: Was kann man unternehmen, damit mein Vater über ein Konto verfügen kann um von dort Gelder überweisen kann?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 28.05.05, 13:46    Titel: Re: Konto für Rentner, trotz negativer Schufa? Antworten mit Zitat

Elmond hat folgendes geschrieben::

Und das hat der "nette" Bankberater wohl auch geschaft. Denn das Problem ist, dass mein Vater nun nicht mal ein Habenkonto bekommt. Und 5 Euro pro Überweisung ohne Konto kann er sich einfach nicht Leisten. Mein Vater hat ein regelmässiges Einkommen (seine Rente).

Meine Frage: Was kann man unternehmen, damit mein Vater über ein Konto verfügen kann um von dort Gelder überweisen kann?



Hallo,
leider habe ich gegenwärtig keine Zeit, um adäquat auf Ihren Fall einzugehen; ich bitte daher - vorab - nachfolgendes in Ruhe zu studieren, da jene Sammlung durchweg geeignet sein wird, Ihre Fragen weitestgehend zu beantworten.

Gerne werde ich, sofern kein anderer User dieses zwischenzeitlich übernehmen sollte, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals - fallbezogen - darauf eingehen.


Quelle: Bundesverband deutscher Banken

"Konto auf Guthabenbasis für Jedermann möglich

Das Girokonto ist Dreh- und Angelpunkt nicht nur für Bankdienstleistungen. Auch Lohn- und Gehaltszahlungen, Miete oder Ratenkredite sind heutzutage ohne eigene Kontoverbindung kaum vorstellbar. Die Kreditwirtschaft erkennt die soziale Bedeutung des Girokontos an, das eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt. Bereits im Jahr 1995 haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft deshalb gemeinsam eine Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ freiwillig erarbeitet.

Mit dieser Empfehlung erklären sich die Banken bereit, jeder Person grundsätzlich – sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen – auf Wunsch ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Die Kontoinhaber haben dann die Möglichkeit, Gutschriften entgegenzunehmen, Barein- und –auszahlungen zu machen sowie am Überweisungsverkehr teilzunehmen. Eintragungen bei der SCHUFA, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind alleine kein Grund, die Führung eines solchen Kontos zu verweigern. Aber: Überziehungen bei solchen Guthabenkonten braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen.

---------------------------------------------------------------------------------------------------

Quelle: Pressemittteilung Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Girokonto für Jedermann: Banken kommen Kreditausschuss-Empfehlung nicht nach
vzbv fordert gesetzliche Verankerung: "90 Prozent der Kontenverweigerungen sind unberechtigt"

Einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto für Jedermann hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei der heutigen Anhörung der Verbände im Bundesfinanzministerium gefordert. "Ein Girokonto ist das unverzichtbare Grundinstrument zur Teilnahme am Wirtschaftsleben", so Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen beim vzbv. Daher dürfe ein Girokonto auf Guthabenbasis keine Frage der Großzügigkeit, sondern müsse eine Pflichtdienstleistung aller Kreditinstitute sein. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen und der Schuldnerberatungsstellen zeigen, dass die Banken die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) nur unzureichend umsetzen würden. "Daher ist nun der Gesetzgeber gefordert, das Recht auf ein Girokonto rechtlich zu verankern", so Westphal. Länder wie Frankreich und Belgien seien hier bereits mit gutem Beispiel vorangegangen.

Der ZKA hat im Jahr 1995 eine Empfehlung erlassen, wonach jedem Verbraucher auf Wunsch ein Girokonto zumindest auf Guthabenbasis eröffnet werden soll. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen und der Schuldnerberatungsstellen belegen jedoch, dass ein störungsfreier Zugang überschuldeter Verbraucher zu einem Girokonto auch nach nunmehr acht Jahren noch immer nicht zufriedenstellend gewährleistet ist. Allein die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat stichprobenartig über 2000 Fälle erfasst, in denen der Zugang verwehrt blieb. "Etwa 90 Prozent der Kontenverweigerungen sind unberechtigt", so Westphal. Jedoch sei nicht jedem abgelehnten Verbraucher bewusst, dass er sich gegen eine unberechtigte Ablehnung wehren kann. Daher sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Banken würden häufig noch nicht einmal ihre eigenen Ombudsleute und Schlichtungsstellen benennen, geschweige denn ihre Entscheidungen hinreichend begründen.

Der vzbv kritisiert besonders, dass die Verweigerung eines Girokontos durch die Banken in den meisten Fällen mit einer negativen SCHUFA-Auskunft begründet wird. "Bei der Einrichtung eines reinen Guthabenkontos ist der Rückgriff auf die SCHUFA unzulässig", so Manfred Westphal. Die zum Teil standardisierten Ablehnungsschreiben seien dreist und seien ein Beleg dafür, dass es sich bei den Ablehnungen nicht nur um Einzelfälle handelt und die Banken die Empfehlung des ZKA teilweise bewusst missachten.

Gerade für finanziell in Gefahr geratene Haushalte muss es möglich sein, wichtige und standardisierte Zahlungen und Einkünfte (Lohn, Miete, Versorgungskosten etc.) ohne Bargeld abzuwickeln. "Somit leistet ein Guthabenkonto einen wichtigen Beitrag, damit in finanzielle Schwierigkeiten geratene Verbraucher möglichst aus eigener Kraft ihre Situation stabilisieren können", so Westphal. Wichtig sei, dass die Gebühren die Kosten für ein normales Girokonto nicht übersteigen. Zudem müssten die wichtigsten Dienstleistungen gewährleistet werden, etwa die Nutzung der Geldautomaten zumindest des eigenen Institutes.

Die Behauptung der Banken, es gebe doch eine große Anzahl von Guthabenkonten, macht eine Regelung nicht minder notwendig. Zum einen gibt es nicht überall einen Zugang zum Guthabenkonto, zum anderen vermag die Kreditwirtschaft bisher nicht anzugeben, wie viele dieser Konten tatsächlich dem betroffenen Kreis zu Gute kommen und nicht etwa anderen Gruppen, wie Minderjährigen als Jugendkonto.

------------------------------------------------------------------------------------------------

"Girokonto für Jedermann"
Hat eine Bank eine sog. "Selbstverpflichtung zum Girokonto für jedermann" abgegeben, so hat grundsätzlich jeder Bürger einen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis. Dieser Anspruch kann notfalls sogar gerichtlich durchgesetzt werden.
Nach Auffassung des Berliner Landgerichts unterliegt eine Bank, die eine derartige Selbstverpflichtung abgegeben hat, einem unmittelbaren Kontrahierungszwang. Der Anspruch kann vom Betroffenen gegenüber der Bank selbst unmittelbar geltend gemacht werden. Dies ergibt sich, so die Berliner Richter, nämlich aus dem Zweck der Selbstverpflichtung. Sie soll Menschen mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis ermöglichen. Die Einrichtung des Kontos kann die Bank nur verweigern, wenn ihr dies unzumutbar ist.

LG Berlin - Entscheidung vom 24. April 2003 ; AZ: 21 S 1/03
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 29.05.05, 15:05    Titel: Re: Konto für Rentner, trotz negativer Schufa? Antworten mit Zitat

Elmond hat folgendes geschrieben::


Meine Frage: Was kann man unternehmen, damit mein Vater über ein Konto verfügen kann um von dort Gelder überweisen kann?



Hallo,
leider ist meine Zeit auch heute äußerst begrenzt, ich möchte sie dennoch nutzen, Ihnen einen erfolgreichen Verfahrensweg hinsichtlich des begehrten Kontos für die kommende Woche aufzuzeigen.

Es versteht sich von selbst, dass das Ansinnen auf Führung eines analogen Kontos ("Konto für Jedermann - Guthabenkonto") gegenüber der Bank ruhig und möglichst auch höflich vorgetragen werden sollte; seitdem ich wiederholt darauf hingewiesen habe, dass sich eine Kontoeröffnung auf jener Basis ggf. auch gerichtlich, sofern sich die Bank auf regulärem Wege einer Kontoeröffnung auch nach wiederholtem Widerspruch widersetzen sollte, durchsetzen ließe, unterliegen manche User - u.a. Zuschriften belegen dieses - der irrigen Annahme, sie hätten mit der aufgezeigten Option einen "Freifahrtsschein" und könnten fortan übliche Regeln des geschäftlichen Umgangs gezielt mißachten; dem ist keinesfalls so, das vorweg.

In der Regel ist es von Vorteil, zu Beginn des Gesprächs mit dem Mitarbeiter der Bank darauf hinzuweisen, dass ein negativer SCHUFA-Bestand vorliege, ohne aber zu vergessen, darauf hinzuweisen, dass regelmäßige Leistungen, in Falle Ihres Vaters
die Rente, zu erwarten seien.

Sollte die Mitarbeiterin der Bank, was in den vergangenen drei Jahren zunehmend beobachtet wird, ein Girokonto auf Guthabenbasis ablehnen, mit dem wahrheitswidrigen Hinweis, dass dieselbe kein solches anbieten würde, erwidern
Sie bitte höflich, dass die zunächst freiwillige Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses für alle Mitglieder des Bundesverbandes der Banken gelten würde, insofern durchaus ein ebensolches einzurichten wäre. Häufig beeindruckt die Bank auch dieser Hinweis nicht, sollte dem so sein, geben Sie zu bedenken, dass Sie unmittelbar zuvor ein Gespräch mir der Verbraucherzentrale in Ihrem Umkreis geführt hatten, spätestens dann, und das bestätigt sich in der Praxis immmer wieder, werden die Banken "hellhörig" und richten zumeist widerspruchslos doch noch ein Girokonto ein.

Drucken Sie günstigstenfalls o.g. "Selbstverpflichtung des ZKA" aus, vergessen Sie zudem nicht, auch das zielführende Urteil des LG Berlin zum Gespräch mit der Bank mitzunehmen; das bitte aber nur vorlegen, nachdem alle Bitten auf Eröffnung eines Kontos ungehört und demgemäß fehlgeschlagen sind!!! - Die Vorlage des weitreichenden Präzedenzurteils dürfte nach allen Erfahrungen den Weg in Richtung Kontoeröffnung ebnen; so, nun aber viel Erfolg!

Es wäre hilfreich, wenn Sie uns, da es eine ungeahnte Anzahl von Betroffenen interessieren dürfte, schildern würden, wie der "erlebnisreiche" Tag bei der Bank nun letztendlich verlaufen ist.
Nach oben
Elmond
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, aber ich hatte ziemlich viel um die Ohren.

Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.

So nun zum weiteren Verlauf.

Ich bin mit meinem Vater zur (Wortsperre: Firmenname), Recklinghausen. Die (Wortsperre: Firmenname) meinte zunächst, dass die "Selbstverpflichtung des ZKA" für sie nicht verpflichtent wären, sondern vielmehr ihre AGB's. Dabei ergab sich zunächst folgendes Problem: Mein Vater hatte noch ein Konto bei der Sparkasse, wodurch er erst in die Schufa gekommen war. Die Sparkasse hatte sich geweigert dieses Konto aufzulösen. Die (Wortsperre: Firmenname) hingegen nimmt keine Kunden an, die noch ein Konto bei einer anderen Bank haben, welches sich im Soll befindet. Sie beriefen sich dabei auf ihre AGBs.

Nach einem erneuten Antrag bei der (Wortsperre: Firmenname) auf ein Konto, ging es dann aber plötzlich doch. Ob die Sparkasse mittlerweile das alte Konto aufgelöst hat oder die (Wortsperre: Firmenname) sich doch ein Herz genommen hat, ist mir leider nicht bekannt.

Es lohnt sich auf jeden Fall am Ball zu bleiben und wiederholt Anträge zu stellen. Ich hoffe dieser Fall hilft einigen weiter!

Vielen Dank Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.