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Verfasst am: 31.07.05, 19:04 Titel: Darf sich eine andere Person um mein Aktiendepot kümmern?
Hallo,
darf ich eine andere Person beauftragen sich um mein Aktiendepot zu kümmern und zu traden? Die Person würde darüber hinaus eine Gewinnbeteiligung über den Spekuklationsgewinn bekommen?
Eine Vollmacht über Konto und Depot einem Dritten zu erteilen ist unproblematisch möglich.
Wenn allerdings Wertpapiergeschäfte durch den Bevollmächtigten vorgenommen werden, ist die Bank verpflichtet, die Erfahrungen und Kenntnisse über Börsengeschäfte von Bevollmächtigtem und Kontoinhaber zu erfragen. Transaktionen des Bevollmächtigten dürfen nur vorgenommen werden, wenn auch der Inhaber selbst entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen hat.
In der Praxis wird der Kontoinhaber und der Bevollmächtigte anhand eines Fragebogens in Risikoklassen eingeteilt (z.B. von 1 = konservativer Anleger bis 5 = Zocker). Ebenso werden die Anlageformen in Risikoklassen eingeteilt (z.B. 1 = Bundesobligationen bis 5 = Termingeschäfte). Nur wenn die Klasse von Kontoinhaber und Bevollmächtigtem mindestens so spekulativ sind wie das Wertpapier kann der Kauf erfolgen.
Von daher wird die Bank Geschäfte verweigern, wenn der Kunde erklärt, dass er keine Ahnung von Wertpapieren hat und deshalb der Bevollmächtigte für ihn traden soll.
Solange diese "Vermögensverwaltung" privat erfolgt ist diese grundsätzlich möglich. Ich würde aber aufgrund des Haftungsrisikos des Bevollmächtigten dringend hiervon abraten.
Erfolgt diese "Vermögensverwaltung" gewerblich, bedarf sie der Genehmigung. Sobald Provisionen gezahlt werden, tippe ich auf gewerbliche Vermögensverwaltung. Diese wird von der BAFIN nur nach Nachweis der fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erteilt. Auch sind umfangreiche Dokumentationspflichten zu erfüllen.
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