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Vorzeitige Ablöse eines Kredits

 
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Trible
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 13:05    Titel: Vorzeitige Ablöse eines Kredits Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

Folgendes Beispiel :

Es wurde vor kurzem eine Kredit zur Finanzierung eines PKW´s aufgenommen.

Nehme ich einmal an, der Kreditvertrag würde seit ca. 4 Wochen laufen(Wiederspruchsfrist abgelaufen), es wurde aber noch keine Rate gezahlt. Auf einmal wäre die Möglichkeit da, durch eine unerwartete Erbschaft den Kredit vorzeitig abzulösen.

Welche Kosten können hier entstehen?

Ich weiß, dass es eine 6-monatige Sperrfrist gibt und im Anschluss eine dreimonatige Kündigungfrist. Hieraus resultieren 9 Monate für die die anfallenden Zisen gezahlt werden müssen. Des Weiteren fällt ja normaler Weise auch eine Bearbeitunggebühr an für die Ablöse.
Wie sieht es mit der Bearbeitungsgebühr bei Vertragsabschluss aus? Muss diese auch in voller Höhe gezahlt werden oder wird hier anteilig gerechnet?
Wie hoch darf diese Bearbeitungsgebühr eigentlich sein? Ist sie immer an die Kreditsumme gebunden oder kann dieses auch eine feste Summe sein?
Wie sieht es mit einer abgeschlossenen RSV aus, muss diese auch gezahlt werden oder fällt diese, da ja noch keine Rate angefallen ist, komplett weg?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Trible,

die Bearbeitungsgebühr bei Vertragsabschluss wird üblicherweise nicht (anteilig) bei vorzeitiger Kreditkündigung zurückgezahlt. Sie liegt typischerweise zwischen 0 und 3 % der Kreditsumme. Grundsätzlich spricht aber nichts gegen eine Bearbeitungsgebühr in einer fixen €-Summe.

Die Bank ist frei darin, eine angemessene Bearbeitungsgebühr für die vorzeitige Kreditrückzahlung zu verlangen. Diese ist typischerweise ein fixer Betrag, kann aber auch von der Kreditsumme abhängen (z.B. 1% von der Kreditsumme, Minimum 50 €, Maximum 250 €).

Was "angemessen" ist, ist schwierig pauschal festzulegen. Wenn mit der Kreditablösung umfangreiche Sicherheitenfreigaben (KFZ-Brief zuschicken, LV freigeben...) verbunden sind, kann das der Bank schon Arbeit machen.

Für die RSV gelten die normalen Regeln, wie bei Lebensversicherungen allgemein. Grundsätzlich erhält man sein Geld (Rückkaufswert) zurück. Die Versicherung behält aber ein:
- Die anteiligen Kosten für die Zeit bis zur Kündigung,
- Anteilige Bearbeitungskosten und
- Die an den Vertrieb (die Bank) gezahlten Provisionen
Da insbesondere der letzte Punkt einen Großteil der Gesamtkosten der RSV ausmachen, erhält man als Rückkaufswert im Regelfall nur noch einen Kleckerbetrag. Die Höhe des Rückkaufswertes kann einem die Versicherung mitteilen.

Die Frage, ob bereits eine Rate gezahlt wurde oder nicht ist hier irrelevant. Die Versicherungsprämie wird in einem Betrag aus der Kreditsumme gezahlt und erhöht damit den Kreditbetrag.
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Trible
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Karsten für die schnelle Antwort.

Wieder etwas schlauer geworden.
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