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Nur die unteren Parteien für den Hausrundumputz zuständig?!

 
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Mieterin007
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 14:49    Titel: Nur die unteren Parteien für den Hausrundumputz zuständig?! Antworten mit Zitat

In einem Mehrfamilienhaus befinden sich insgesamt 7 Parteien auf zwei Etagen. Für die Treppenhausreiningung ist in diesem Haus gesorgt. Jedoch müssen sich nur die beiden Mietparteien im Erdgeschoss um den Hausrundumputz kümmern. Darin sind Unkraut jäten, Hecke schneiden, Fegen inbegriffen. Jeden zweiten Monat ist eine Partei dran und muss sich den ganzen Monat darum kümmern, dass es vor dem Haus anständig aussieht? Ist so etwas rechtens? Auch wenn es vorher im Mietvertrag festgemacht wurde? Ist es nicht unfair, nur weil die Wohnung im Erdgeschoss liegt, dass man dann alleine für den Hausrundumputz verantwortlich ist, obwohl alle anderen genauso durchgehen und denselben Dreck machen?
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es von beiden Vertragsparteien im Mietvertrag so vereinbart wurde, dann ist es auch rechtens, denke ich.
Vielleicht wollte der Vermieter für die Erdgeschoßwohnungen ja eigentlich eine höhere Miete verlangen, hat aber dann eine niedrigere Miete angesetzt und dafür die Arbeiten auf die Mieter umgelegt.
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Markus F.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann da aus Kindheitserfahrungen erzählen:

Meine Eltern bewohnten eine der beiden Erdgeschosswohnungen in einem Mehrfamilienhaus.

Sie und die Ergeschossnachbarn mussten sich mit Strassefegen und das, was man so Vorgarten nennt, säubern, abwechseln.

Dafür waren die beiden Ergeschosswohnungen etwas billiger im Mietzins als der Rest. Eine durchaus gängige Praxis. Das war auch bei Bekannten und Verwandten, die in Mehrfamilienhäusern zur Miete wohnten, bekannt und völlig normal.

Es gibt, wie ich lese, also auch heute noch solche Regelungen.


P.S.
das galt auch für Schneeräumen auf dem Gehweg im Winter
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es, es kommt darauf an was die Parteien im Mietvertrag ausgehandelt haben.
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