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Verfasst am: 08.08.05, 21:22 Titel: Gibt es ein Recht auf Einsicht in die Nebenkostenabrechnung
Hallo zusammen,
gibt es en Recht auf das Einsehen der kompletten Nebenkostenabrechnung?
Mit samt den Orginalrechnungen, hauptsächlich der Heizkostenabrechnung ( z.B. Gasrechnung, Kaminkehrer, Wartung ... usw. ) ?
Ja der Mieter kann die Einsicht verlangen oder aber Kopien anfordern (die muss er aber bezahlen mit 25-50 Cent pro Kopie). Einsicht in Verträge kann der Mieter nicht verlangen.
Danke schonmal
und wenn es Unklarheiten gibt oder falsche Zusammenstellungen bzw. sonstige Fehler und der Verdacht besteht das dies in den Jahren zuvor auch schon so war kann man dann auch die Abrechnungen von der Jahren zuvor noch einsehen?
wo steht das denn geschrieben mit dem Einsichtrecht ?
und wie verhält sich das, wenn sich herausstellt, dass z.B. ein Gasherd einer Partei
(2 Parteien im Haus) angeschlossen ist, dieser aber nicht über einen extra Zähler läuft, sonder am Hauptzähler hängt?
und somit zum Gesamtbrennstoffverbrauch der Heizung gerechnet wird, kann das dann auch nicht über die vergangenen Jahre rückwirkend berechnet werden, da man dies ja schon bezahlt hat ?
Hat der Mieter seine Abrechnung erhalten, verjähren Nachzahlungsansprüche des Vermieters oder Rückzahlungsansprüche des Mieters nach 3 Jahren. Diese Frist wird in Gang gesetzt mit Vorlage der Abrechnung und zwar immer erst am Ende des betreffenden Jahres.
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