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Gibt es ein Recht auf Einsicht in die Nebenkostenabrechnung

 
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sanchezc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 21:22    Titel: Gibt es ein Recht auf Einsicht in die Nebenkostenabrechnung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

gibt es en Recht auf das Einsehen der kompletten Nebenkostenabrechnung?
Mit samt den Orginalrechnungen, hauptsächlich der Heizkostenabrechnung ( z.B. Gasrechnung, Kaminkehrer, Wartung ... usw. ) ?

MfG Holger
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ja der Mieter kann die Einsicht verlangen oder aber Kopien anfordern (die muss er aber bezahlen mit 25-50 Cent pro Kopie). Einsicht in Verträge kann der Mieter nicht verlangen.
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honsi2004
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, dein Vermieter hat die Verpflichtung dir alle Belege zur Einsichtnahme zu zeigen bzw. dir Kopien zu geben.
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sanchezc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schonmal
und wenn es Unklarheiten gibt oder falsche Zusammenstellungen bzw. sonstige Fehler und der Verdacht besteht das dies in den Jahren zuvor auch schon so war kann man dann auch die Abrechnungen von der Jahren zuvor noch einsehen?

MfG Holger
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte man schon, nur dürfte das nicht viel bringen, da die alten Abrechnungen längst bezahlt und somit vom Mieter als korrekt akzeptiert wurden.
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sanchezc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

ok schade,
d.h. bezahlt = einverstanden Traurig

wo steht das denn geschrieben mit dem Einsichtrecht ?

und wie verhält sich das, wenn sich herausstellt, dass z.B. ein Gasherd einer Partei
(2 Parteien im Haus) angeschlossen ist, dieser aber nicht über einen extra Zähler läuft, sonder am Hauptzähler hängt?
und somit zum Gesamtbrennstoffverbrauch der Heizung gerechnet wird, kann das dann auch nicht über die vergangenen Jahre rückwirkend berechnet werden, da man dies ja schon bezahlt hat ?

MfG Holger
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Mieter seine Abrechnung erhalten, verjähren Nachzahlungsansprüche des Vermieters oder Rückzahlungsansprüche des Mieters nach 3 Jahren. Diese Frist wird in Gang gesetzt mit Vorlage der Abrechnung und zwar immer erst am Ende des betreffenden Jahres.
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