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Haftung auf Supermarkt-Parkplatz ??

 
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ClaudiaS
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 14:28    Titel: Haftung auf Supermarkt-Parkplatz ?? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

nehmen wir an, dass folgendes auf dem Parkplatz vor einem Supermarkt passiert:

Eine Person will unmittelbar vor dem Eingang des Supermarktes einen Einkaufswagen nehmen. Kurz davor bückt sie sich, um in der Handtasche eine Euro-Münze für den Wagen zu suchen. Als sie sich wieder nach vorne drehte, stieß sie mit dem Kopf gegen ein viel zu tief hängendes Parkplatz-Schild (Behindertenparkplatz).

Die Person erlitt eine tiefe Wunde und musste sich vom Hausarzt behandeln lassen. Sie hat auch heute noch Schmerzen, obwohl das schon länger her ist.

Der Marktleiter entschuldigte sich bei der Person und sagte, das Schild hänge aber auch viel zu tief. Eine Nachmessung hat ergeben: etwa untere Kante auf Höhe von 1,60m. Jetzt hat der Markt das Schild auch höher hängen lassen, ca 2,00m.

Wie sieht es in einem solchen Fall eigentlich mit Schmerzensgeld aus? Die Person hat immerhin eine erhebliche Verletzung erlitten. Schuld ist doch eigentlich (neben der eigenen Unachtsamkeit?!) der Eigentümer des Parkplatzes. Dieser gehört zu dem Supermarkt.

Gibt es da nicht eine Haftung wegen einer Verkehrssicherungsverpflichtung oder so ähnlich?

Mfg, ClaudiaS
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Vormundschaftsrichter
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 15:16    Titel: Re: Haftung auf Supermarkt-Parkplatz ?? Antworten mit Zitat

Aber die Geschädigte konnte das Schild doch sehen und den Unfall verhindern. Meines Erachtens bestehen keine Ansprüche, da Mithaftung von 100%.

Gruß
Vormundschaftsrichter
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

An wen hat sich die Krankenkasse gehalten für die Arztkosten? Wenn diese sich an den Aufsteller des Schildes hält, dann halten Sie sich auch an diesen.
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ClaudiaS
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

an wen sich die krankenkasse gewendet hat, weiss ich nicht. wie bekomme ich das denn raus?

habe nur gesehen, dass nach den verwaltungsvorschriften zur StVO die verkehrszeichen in der regel 2m vom boden entfernt sein "sollten".

und nachdem das schild ja sofort höher gehängt worden ist, denke ich doch, dass man hier etwas geltend machen kann. meine eigene schusseligkeit natürlich mitverursachend berücksichtigt... Smilie

aber grundsätzlich gibt es doch verkehrssicherungspflichten für eigentümer von so parkplätzen, oder nicht?

mir geht es ja nicht darum, an dieser sache reich zu werden, sondern einfach einen ausgelich für meine schmerzen und verletzungen zu erhalten.

völlig aussichtslos finde ich das ganze daher eigentlich nicht. mithaftung ja, aber volle haftung zu meinen lasten?
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 25.10.04, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es hängt natürlich immer von den besonderen Gegebenheiten ab, aber grds. sehe ich auch wenig Chancen, da einen müden Euro zu erhalten.
Die eigene Unaufmerksamkeit ist hier einfach zu wesentlich für die Verletzung, so dass mich alles andere als ein 100 % Eigenverschulden doch sehr wundern würde.
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