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Es wurde einmal eine Mietkaution zurückgehalten(nicht vom Vermieter sondern von einem Treuhänder, der für den 2. Mieter tätig war), da ein Mieter beim Auszug weder sein Mobiliar ausgebaut und geräumt hatte, noch die Wohnung gerreinigt. Es musste alles durch Beauftragte des Treuhänders vorgenommen werden. Der Vermieter hatte dadurch keine Forderungen mehr an den Vermieter.Obendrein wurden noch die Mobiliarreste bis heute eingelagert. Der Mieter verlangte in großen zeitlichen Abständen die Kautionsrückzahlung und lehnte einen Kompromiss/Teilzahlung/Verrrechnung ab. Die Kaution hatte er später mit einem RA eingefordert. Was wäre zu tun ?
Danke für Hinweise.
Eine korrekte Abrechnung der Kaution, wobei VM seine nachweisbaren Kosten nach Mietende aufrechnen darf. Daraus können sich u.U. auch noch Nachzahlungen durch den Mieter ergeben, wenn die Kautionssumme die Ausgaben des VM durch Räumung, Lagerung, Renovierung nicht deckt. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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