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Kündigungsfristen bei gewerblichen Mietverträgen

 
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Josefine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 08:50    Titel: Kündigungsfristen bei gewerblichen Mietverträgen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich will ein kleines Büro mieten. Der Mietvertrag ist vom Vermieter aufgesetzt, einige Punkte muß ich noch mit ihm klären.

Frage : Gilt bei gewerblichen Mietverträgen die gleiche Kündigungsfrist - z.B. bei Zahlungsverzug - wie bei "normalen" Mietverträgen.

Ist dieser § ok ? Die Vermieterin ist berechtigt, dass Mietverhältnis ohne Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung einer Monatsmiete im Rückstand ist.

oder gilt hier auch : zwei Monatsmieten Rückstand und Räumung innerhalb von vier Wochen nach der fristlosen Kündigung ?

Danke für eure Antworten.

Gruß
Josefine
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

In Gewerbemietverträgen kann man i.d.R. vereinbaren, was man möchte.
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 10:21    Titel: Re: Kündigungsfristen bei gewerblichen Mietverträgen Antworten mit Zitat

Josefine hat folgendes geschrieben::

zwei Monatsmieten Rückstand und Räumung innerhalb von vier Wochen nach der fristlosen Kündigung ?


Auch bei Wohnraummietverträgen ist ein Zahlungsverzug von 2 Mieten keineswegs zwingende Voraussetzung für eine fristlose Kündigung. Darüber hinaus gibt es auch keineswegs eine Räumungsfrist von 4 Wochen.
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