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Ist der TÜV eine Umweltbehörde?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.08.05, 10:17    Titel: Ist der TÜV eine Umweltbehörde? Antworten mit Zitat

Hallo,
Frage: Ist der TÜV nicht verpflichtet auch bei nicht bestandener ASU die Betriebserlaubnis zu entziehen?

Meine Meinung dazu ist: Ja, da steuerrechtliche Aspekte für das Finanzamt, strafrechtliche
Aspekte sowie umweltrechtliche Aspekte davon betroffen sind. Eigentlich noch viel schlimmer, als kaputte Bremsen oder kubanische Karosserien.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Der TÜV überprüft in erster Linie die Verkehrssicherheit. Die ASU hat aber nichts mit dieser zutun.
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Schickse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 13:01    Titel: Re: Ist der TÜV eine Umweltbehörde? Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Frage: Ist der TÜV nicht verpflichtet auch bei nicht bestandener ASU die Betriebserlaubnis zu entziehen?

Meine Meinung dazu ist: Ja, da steuerrechtliche Aspekte für das Finanzamt, strafrechtliche
Aspekte sowie umweltrechtliche Aspekte davon betroffen sind. Eigentlich noch viel schlimmer, als kaputte Bremsen oder kubanische Karosserien.



Meinst Du das ernst?
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.08.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
weshalb soll ich das nicht ernst meinen?- denk mal nach!

mfG
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
Hallo,
weshalb soll ich das nicht ernst meinen?- denk mal nach!

mfG


Der TÜV ist ein "beliehener Unternehmer" mit gesetzlich begrenzten hoheitlichen Befugnissen. In diesem Rahmen überprüft er, ob die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb einer Anlage oder hier: eines Kfz gegeben sind. Ist dies nicht der Fall, muss er prüfen, ob er eine Nachbesserungspflicht gibt oder ob das Fahrzeug so verkehrsgefährdend ist, dass Du es nicht einmal selbst zur Werkstatt fahrend darfst. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis. Du kannst den Wagen dann abschleppen, reparieren und erneut vorstellen.

Um Dein Auto zulässigerweise fahren zu können, musst Du die Abgasgrenzwerte einhalten. Wenn also die ASU nicht erteilt wird oder nicht mehr erteilt werden kann oder Du erforderliche Umrüstungen nicht vornehmen willst, bist Du nicht berechtigt, es im Straßenverkehr zu führen. In diesem Fall ist es Zeit für was Neues.

Wenn Du mit dem Wagen trotzdem vom Hof jockelst, solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass mit einer erloschenen Betriebsgenehmigung auch kein Versicherungsschutz mehr besteht, d. h. Du haftest selbst. Ich habe schon erlebt, dass normale Leute unberechenbar wild geworden sind, weil sie im Schadensfall die Kosten für die Reparatur ihres "kostbaren Blechs" nicht erstattet bekommen haben. Im übrigens handelst Du zumindest ordnungswidrig (wenn nichts passiert) und machst Dich im Schadensfall u. U. strafbar.
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