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Wer ist in der Beweispflicht/ Übergabe Mietwohnung

 
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niline
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 12:47    Titel: Wer ist in der Beweispflicht/ Übergabe Mietwohnung Antworten mit Zitat

Hallo!


Schön, dass ich hier her gefunden habe, vielleicht kann jemand weiterhelfen?

Es geht um die Rückgabe einer Mietwohnung. Und es wird jetzt sehr lang, aber vielleicht hat jemand Nerven?

Puh, ich hoffe, ich darf das hier alles so auflisten und schreiben? Wenn nicht, löscht den Beitrag Winken

Wenn das nun zu detailliert ist, kann mir dann jemand sagen, wo ich im Netz Paragraphen und Beispiele für diese Fälle finde, wo Beispiele aufgelistet sind? Ich bin total erschlagen vom googlen, es ist einfach zu viel Geschockt um mich da zurcht zu finden.


Sind das Fragen, die hier gar nicht beantwortet werden können und sollte ich lieber andere Hilfe suchen? RA?

Mieter hat die Wohnung vor 4 Jahren unrenoviert, teilweise mit Möbeln und Teppich übernommen (diese DInge sind vom Vormieter übernommen, gehören nicht zur Wohnung).


Mieter ist nun ausgezogen, Vermieter forderte Übergabe weiß und Rauhfaser (Wohnung unrenoviert übernommen!)

Mittlerweile wurde geklärt, dass Mieter durch Fehler im Mietvertrag nicht verpflichtet ist, überhaupt zu streichen, die Wohnung kann so wie sie ist, übergeben werden.


So *liestnochwer?*


Nun geht der Kleinkrieg los.

Wozu ist der Mieter verpflichtet? In welchem Zustand muss die Wohnung verlassen werden? Welcher "Status" gilt nun? Besenrein?


Die Wohnung wurde vom Mieter gereinigt, Küche und Bad gewischt und gründlich gereinigt, Fenster geputzt, Balkon gefegt, restliche Räume gefegt----> Vermieter sagt, Wohnung ist total verunreinigt und muss gereinigt werden---> wer entscheidet, was gereinigt ist und was nicht? Was ist der Maßstab? Ein weißer Handschuh, der bitte nach dem Gang durch die Wohnung auch noch weiß ist?

In der Wohnung wurden elektrische Leitungen umverlegt durch Vorvorvormieter, muss der Mieter diese zurückverlegen? Ist er dazu verpflichtet?

Schiebetüren müssten neu angebracht werden, Schiebetür ist vorhanden, aber keine Vorrichtung, um diese einzubauen. Mieter hat die Wohnung vor vier Jahren ohne Schiebetür übernommen, ist er verpflichtet, das in Ordnung zu bringen?

Der Herd ist 10 jahre alt und hat Gebrauchsspuren, Vermieter ist der Meinung, dass der Herd stark verunreinigt ist--> Mieter sagt es sind altersübliche Gebrauchsspuren--> wer ist in der Beweispflicht, muss der Mieter dafür "bluten"?

Vermieter verlangt Backblech und Gebrauchsanleitung für den herd, Mieter hat nie ein Backblech bzw. eine Gebrauchsanleitung gesehen/besessen--> muss er das ersetzen?

Am Balkon sind an der Außenfassade Rostflecken vom anbringen druch Blumenkästen (es geht um DDR-Plattenbau, 20Jahre alt)--> Mieter hat Zeugen, dass er nie Blumenkästen besessen hat? Muss er die Rostflecken beseitigen???

Am Balkon wurde ein Vordach montiert, schon viele Jahre alt, sicher DDR-Ware Winken
Darf der Vermieter eine Entfernung durch den Mieter verlangen?


Vor 3 Jahren wurde durch eine Schlüsseldienst an der Tür eine neue Blende angebracht, da das Schloss geknackt werden musste Winken Die Blende ist qualitativ gleichwertig, Vermieter besteht auf Originalblende, darf er?


Wie gesagt, wenn ihr hier nicht helfen könnt/dürft, könnt ihr mir Seiten/Bücher empfehlen, wo ich speziell nach diesen Einzelheiten suchen kann???


Vielen Dank erstmal fürs lesen und für die Geduld.


Liebe Grüße, Niline
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Viviane
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

wow... ich hab leider keine qualitativen Tipps für Dich - aber dafür hast Du mein vollstes Mitgefühl... ! Nicht hängenlassen!
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Viviane
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

wow... ich hab leider keine qualitativen Tipps für Dich - aber dafür hast Du mein vollstes Mitgefühl... ! Nicht hängenlassen!
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Raspy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Gab es bei Ihrem Einzug ein Übergabeprotokoll?

Falls nicht, bei der nächsten Wohnung darauf achten, dass eins gemacht wird und darauf bestehen, dass alles ganz genau eingetragen wird was Ihnen auffällt.

Gab es Zeugen für den Zustand der Wohnung bei Einzug?
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niline
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Smilie

DAnke für eure Antworten.


Die Übergabe fand damals mit dem Vormieter statt, kann dem noch etwas "passieren", kann dieser rangezogen werden? Oder ist das verjährt (über 4 Jahre jetzt).


An ein Übergabeprotokoll kann ich mich momentan nicht erinnern Verlegen würde aber nicht ausschließen, dass es eins gibt Mit den Augen rollen


Was würde sich denn dadurch verändern?

Ich geh am Stock, mich nervt der ganze Trödel nur noch Verrückt

Darf der Vermieter Schadensersatz verlangen? Die Kaution einbehalten?

Hat noch jemand hilfreiche Links, wo ich mich genauer informieren kann, allerdings so geschrieben, dass "Normalo" das auch versteht Winken


Danke nochmal und einen schönen Abend, niline
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen von den Details wird es doch so ausgehen:

Der Vermieter macht eine Abrehnung über die Kaution und rechnet für diese Kosten, die er seiner Ansicht nach hat, bestimmte Summen ab.
Wie z.B. Summe X für Verlust von Backblech und Gebrauchsanleitung.....
Wenn der VM das nur geschickt genug macht, bleibt von der Kaution nicht mehr allzu viel zur Auszahlung.
Gegenüber der Vermietermeinung steht dann die Mietermeinung- um zu seinem vermeintlichen Recht zu kommen, muss der Mieter dann auf Zahlung der Kaution klagen.
Erst vor Gericht wird geklärt, wer dann was zu beweisen hat bzw. inwiefern die Abrechnung des VM korrekt ist oder nicht.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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