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Hallo Freunde,
mal sehen was ihr zu diesen Fall sagt:
Ein Verein beschließt in eine Mitgliederversammlung im Januar 05 eine Satzungsänderung, die erst im Juni im Amtsgericht eingetragen wird.
Jetzt gibt es Streit und einige Mitglieder sagen, dass der Verein nicht alle Mitglieder per Satzung schriftlich eingeladen hat. Der Vorstand sagt, dass alle Mitglieder auch schriftlich eingeladen worden sind. Wie ist die Beweislage?
Können die besagten Mitglieder vor Gericht bezeugen, dass Sie keine Einladung bekommen haben, und bekommen Sie Recht?!?
Wenn ja, sind dann die Beschlüsse und die eingetragene Satzungsänderung null und nichtig?
Dazu ist zu sagen, dass es sich um Mitglieder handelt, die sich nie um die inneren Belange des Vereines gekümmert haben und per Satzung auch als passive, aber leider doch auch als Stimmberechtigte Mitglieder gelten.
Der Hintergrund ist, dass der Verein seit 8 Jahren einen Jahresvertrag bzw. Jahresbeitrag anbietet und dementsprechend möchte der Verein, dass seine Mitglieder die kündigen sich an die Vereinbarte Kündigungsfrist halten, aber nach alter Satzung betrug die Frist nur einen Monat. Nach neuer Satzung hängt die Frist von der Vereinbarung bzw. Vertrag ab und ist im Einzellfall natürlich länger. Jetzt wollen die Mitglieder natürlich nur einen Monat zahlen, anstatt mehr... Der Verein muss aber um seine Existenz bangen, wenn diese Mitglieder alle nicht zahlen.
Kompliziert ne?!?
Ist eigentlich die Satzung entscheidend oder die Vereinbarung zwischen Mitglied und Verein?
Hallo,
im Zweifel muss der Verein beweisen, dass er sich nach der Satzung gerichtet hat. Wenn die Satzung die schriftliche Einladung aller Mitglieder fordert, muss der Vorstand geeignete Maßnahmen ergreifen, die getätigten Einladungen später auch nachweisen zu können (z.B. durch Zeugen).
Die betroffenen Mitglieder wären vor Gericht keine Zeugen sondern Beteiligte. Ob man ihnen glaubt, kann hier niemand einschätzen. Vor Gericht und auf hoher See ...
Sollten die Mitglieder Recht bekommen, wären alle Beschlüsse der Versammlung wegen des Formfehlers bei der Einladung tatsächlich unwirksam.
Eine, neben der Satzung, weitere Vereinbarung zwischen Mitglied und Verein bzgl. des Mitgliedschaftsverhältnisses kann es nicht geben. Zwar kann der Verein mit irgendwelchen Personen nahezu beliebige Vereinbarungen abschließen (so natürlich auch mit Mitgliedern, z.B. einen Kreditvertrag), solche Vereinbarungen können aber nicht das im Rahmen der Mitgliedschaft bestehende Rechtsverhältnis zwischen Verein und Mitglied betreffen. Für dieses Rechtsverhältnis ist allein die Satzung bzw. ggf. das BGB maßgeblich.
Anmeldungsdatum: 11.02.2005 Beiträge: 28 Wohnort: köln und griechenland
Verfasst am: 10.08.05, 15:39 Titel:
hallo js,
gut danke.
Aber wenn die Satzung am 1.7.05 vom Amtsgericht bestätigt bzw. eingetragen wird, (MV war aber im Januar), und die Mitglieder schicken die Kündigungen am 29.6.05. Welche Satzung gilt für den Verein am 5.7.05 und ab wann?
Hallo,
die neue Satzung ist ab dem Datum wirksam, an dem sie eingetragen wird.
Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, sie wird daher erst wirksam, wenn sie zugegangen ist - sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wann ist eine Willenserklärung zugegangen?
Dazu habe ich hier einen interessanten Text gefunden.
Geht eine Kündigung dem Verein also bis zum 30.06. zu, dann ist diese noch nach der alten Satzung zu bearbeiten, geht sie ihm erst am 1.7. oder später zu, dann nach der neuen Satzung.
Anmeldungsdatum: 11.02.2005 Beiträge: 28 Wohnort: köln und griechenland
Verfasst am: 11.08.05, 15:15 Titel:
hallo js,
das hiesse dann, dass es nicht entscheidend ist, mit welcher Satzung das Mitglied eingetreten ist, sondern nach welcher gültigen Satzung es austretten will?!?
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