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Problem beim Kauf/ Lastschrift Zahlung

 
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claudi22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 14:36    Titel: Problem beim Kauf/ Lastschrift Zahlung Antworten mit Zitat

Ich habe vor ein paar Tagen eine Hose für 100 Euro gekauft und sie mit Ec Karte bezahlt.
Jetzt habe ich ein Schreiben von dem Kaufhaus bekommen, dass die Verkäuferin einen Fehler gemacht hat, mein Konto nur mit 50,. Euro belastet wurde und ich den Restbetrag nachüberweisen soll.
Auf dem Beleg für die Einzugsermächtigung sind auch nur 50,- Euro ausgewiesen.

Ich frage mich nun, ob ich wirklich dazu verpflichtet bin.
Schließlich war es nicht mein Fehler und wenn ich es bar bezahlt hätte könnten sie mich auch nicht in Anspruch nehmen.
Ist das so richtig?

Würde mich über fachgerechte Antworten freuen.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

MfG, Claudia
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

1. Forenregeln gelesen?

2. Der Vertrag wurde laut Schilderung über den Preis von 100 € geschlossen. Diese schulden Sie auch. Nicht anders wäre es, wenn Sie einen Vertrag über 100 € geschlossen hätten und nur 50 € bar bezahlt hätten.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 16:55    Titel: Re: Problem beim Kauf/ Lastschrift Zahlung Antworten mit Zitat

claudi22 hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich nun, ob ich wirklich dazu verpflichtet bin.

ja, jedenfalls wenn ein Kaufvertrag über 100 Euro geschlossen wurde.
claudi22 hat folgendes geschrieben::
Schließlich war es nicht mein Fehler und wenn ich es bar bezahlt hätte könnten sie mich auch nicht in Anspruch nehmen.
Ist das so richtig?

nein, jedenfalls wenn ein Kaufvertrag über 100 Euro geschlossen wurde.
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claudi22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn dabei bitte genau der Abschluß des Kaufvertrages?
Ist es nicht die Einwilligung von von mir, dass sie von meinem Konto abbuchen dürfen? Denn da habe ich ja (wenn auch irrtümlicherweise) nur für 50 Euro unterschrieben?
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

claudi22 hat folgendes geschrieben::
Was ist denn dabei bitte genau der Abschluß des Kaufvertrages?


Na was wohl. Wenn man mit ausgepreister Ware zur Kasse geht und sagt: Das möchte ich kaufen und die Verkäuferin sagt dann: Au ja, wunderbar. Das ist der Vertragsabschluss. Aus dem Kaufvertrag ergeben sich Rechte und Pflichten. Die Hauptpflicht des Käufers ist es, den vereinbarten Preis zu zahlen.

claudi22 hat folgendes geschrieben::
Ist es nicht die Einwilligung von von mir, dass sie von meinem Konto abbuchen dürfen? Denn da habe ich ja (wenn auch irrtümlicherweise) nur für 50 Euro unterschrieben?


das ist in der Tat nur die Einwilligung, dass 50 Euro vom Konto abgebucht werden dürfen.
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